Strafverfolgung: Falsche Whistleblower im Visier

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Anonyme Hinweisgeber werden gesetzlich abgesichert. ÖVP und Kanzleramt wollen aber Schutz vor Verleumdung. Doch es brauche volle Anonymität, sagt die Justiz.

Wien. Was seit zwei Jahren praktiziert wird, soll nun ausdrücklich im Gesetz verankert werden: der Schutz für Whistleblower, also für Pesonen, die anonym Missstände aufdecken, die in ihrem Umfeld stattfinden, etwa Korruption oder Wirtschaftskriminalität im Unternehmen oder in einer öffentlichen Stelle. Für diese Informanten gibt es eine Internetseite, durch die sie anonym mit Staatsanwälten kommunizieren können. Mehr als 2500 Mal wurde davon schon Gebrauch gemacht. Doch die vom Justizministerium geplante Novelle im Staatsanwaltschaftsgesetz sorgt für Debatten, weil einige Punkte unklar bleiben.

„Wie geht man damit um, wenn es zu einer Verleumdung kommt?“, fragt Wolfgang Gerstl, Verfassungssprecher der ÖVP. Sein Vorschlag: Der Staatsanwalt müsse die Möglichkeit haben, einen anonymen Informanten zu verfolgen, wenn der Verdacht einer Verleumdung besteht. Zwar solle dem Informanten volle Anonymität beim Ersthinweis zugesichert sein, sagt Gerstl zur „Presse“. Im weiteren Verfahren aber solle die Identität des Zeugen bei Bedarf von der Justiz überprüft werden können (ohne aber den Namen des Whistleblowers nach außen zu tragen).

Auch der Verfassungsdienst des Kanzleramts wünscht sich in den Gesetzeserläuterungen Klarstellungen: So „sollte dargelegt werden, ob etwa im Fall von haltlosen Anschuldigungen oder vom Hinweisgeber selbst begangenen Straftaten in bestimmten Fällen ein Personenbezug hergestellt werden kann“, heißt es in der Stellungnahme zum Gesetzesentwurf. Und weiter: „In diesem Zusammenhang sollte auch der Schutz der Rechte der gemeldeten Person vor haltlosen Anschuldigungen entsprechend abgesichert werden.“ Eine Forderung, die – wortgleich – auch vom ebenfalls im Kanzleramt angesiedelten Datenschutzrat erhoben wird.

Bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) selbst hält man nichts von der Idee, Whistleblower auskundschaften zu können. Dann würde das System seinen Zweck nicht mehr erfüllen, sagt Thomas Haslwanter, Oberstaatsanwalt und Sprecher der WKStA. Und falsche Hinweisgeber hätten ohnedies keine Chance.

Staatsanwälte prüfen Glaubwürdigkeit

„Wir prüfen die Anzeigen der Hinweisgeber sehr sorgfältig. Durch gezielte Fragen ist es uns möglich, ein zuverlässiges Urteil über die Stichhaltigkeit der Vorwürfe abzugeben, sodass wir haltlose Anzeigen bereits im Vorfeld abfangen“, sagt Haslwanter. Dann werde der Fall geschlossen, bevor ein formelles Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Zum Stichtag 24. April 2015 war dies in rund 40 Prozent der Meldungen der Fall, berichtet Haslwanter. Und anonyme Anzeigen seien ja auch in Papierform möglich. Der Vorteil beim Whistleblower-System sei aber, dass die Justiz über ein anonymes Postfach Rückfragen an Informanten stellen könne.

Der Datenschutzrat ortet freilich auch bezüglich der Anonymität noch offene Fragen. So hinterlasse „der Hinweisgeber bei via Internet übermittelten Hinweisen wohl auch Spuren (z. B. die IP-Adresse), die unter bestimmten Voraussetzungen auf die Person des Hinweisgebers zurückgeführt werden könnten“. Daher solle in den Erläuterungen zum Gesetz konkretisiert werden, wodurch die Anonymität gewährleistet bleibt. Eine Forderung, die auch Gerstl aufstellt, damit seriöse Hinweisgeber nichts zu befürchten haben. In der WKStA betont man, dass schon jetzt die Anonymität voll gewährleistet sei.

Während der Datenschutzrat grundsätzlich nichts gegen anonyme Informanten hat, ist der Stellungnahme das „votum separatum“ eines Mitglieds angeschlossen: Peter Pointner, Vize-Klubdirektor der SPÖ, ist „aus grundsätzlichen Überlegungen gegen eine solche Möglichkeit, anonyme Hinweise auf Vergehen oder Verbrechen bei der Strafverfolgungsbehörde direkt zu melden“.

Die WKStA bilanziert hingegen ihre Erfahrungen mit dem System positiv: Bis 24. April habe es 15 Anklagen, sieben Schuldsprüche und vier Diversionen gegeben. Wobei die Verfahren nur teilweise beendet sind.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.05.2015)

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