Erlass: Sexualerziehung Aufgabe der Schule

HINTERGRUNDGESPRAeCH MIT BM HEINISCH-HOSEK: HEINISCH-HOSEK
HINTERGRUNDGESPRAeCH MIT BM HEINISCH-HOSEK: HEINISCH-HOSEK(c) APA/GEORG HOCHMUTH
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Trotz Kritik bleibt Bildungsministerin Gabriele Heinisch-Hosek dabei: Die Schule hat eine wesentliche Rolle in der Sexualerziehung, die Eltern würden aber eingebunden.

Wien. Unterrichtsministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) wird den umstrittenen Erlass zur Sexualpädagogik im Wesentlichen unverändert ausschicken. In einem Hintergrundgespräch erklärte die Ministerin, sie halte den von Experten eines Beirates ausgearbeiteten Erlass für modern, er werde so bleiben. Es werde lediglich noch „geringfügige Adaptierungen“ bei einzelnen Formulierungen geben.

Der Erlass regelt das Unterrichtsprinzip Sexualpädagogik. Der bisherige Erlass stammt aus dem Jahr 1970 und wurde zuletzt 1990 überarbeitet. Die Neuregelung sei notwendig geworden, weil sich seit damals die Medienlandschaft massiv geändert hat und Kinder über das Internet und Smartphones ungefilterten Zugang zur Darstellung sexueller Inhalte bekommen haben, so die Begründung aus dem Unterrichtsministerium. Kinder würden heute eine andere Medienkompetenz benötigen als noch vor 20 Jahren.

Kritiker sehen das anders: Der neue Erlass bedeute eine gravierende Änderung der Sexualerziehung, vor allem beim Verhältnis zwischen Schule und Elternhaus, heißt es vonseiten konservativer Organisationen. Während bisher die Sexualerziehung primär eine Aufgabe der Eltern ist, wolle der Staat nun die maßgebliche Rolle übernehmen und die Eltern nur noch informieren. Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) hat sich den Kritikern angeschlossen und spricht gar von einer „Verstaatlichung“ der Sexualerziehung.

Außerdem wird ein fehlendes Wertefundament kritisiert. Die Ausübung von Sexualität würde laut Entwurf dem Lustprinzip unterliegen, Begriffe wie Liebe und Familie würden nicht einmal vorkommen. Im Entwurf heißt es dazu, es sei „nicht Aufgabe der Schule, bestimmte Werte vorzugeben“. Vielmehr sollen Kinder und Jugendliche befähigt werden, eigene Wertvorstellungen zu entwickeln.

Pornografie in der Schule

Und es wird die Befürchtung geäußert, Kinder könnten in der Schule mit Pornografie in Kontakt kommen oder angeleitet werden, sich oder andere Kinder zu betasten. „Da haben sich Mythen gebildet“, sagt dazu die Ministerin. Das sei alles weder aus dem Erlass ableitbar, noch sei daran gedacht gewesen.

Bei der Frage, wer für die Sexualerziehung zuständig sein soll, sehen die Experten des Beirats aber durchaus die Schule gefordert – und das aus mehreren Gründen. So sei eine fundierte Information über den eigenen Körper und über Sexualität notwendig, um negative Auswirkungen wie Teenagerschwangerschaften verhindern zu können. Und da müsse es Chancengleichheit für alle Kinder geben: Ob es für sie umfassende Informationen gibt, dürfe nicht von der Kompetenz der Eltern abhängig sein.

Ein weiterer Punkt: Ab einem gewissen Alter würden Kinder gar nicht mehr so gerne mit ihren Eltern über das Thema Sexualität reden wollen. „Entwicklungspsychologisch ist das das erste Thema, bei dem eine Abgrenzung von den Eltern passiert“, so Wolfgang Kostenwein vom Institut für Sexualpädagogik.

Sexualerziehung gilt als Unterrichtsprinzip, sie kann daher in allen Fächern stattfinden – nicht nur in Biologie. Als flankierende Maßnahmen gibt es Fortbildungen und Unterrichtsmaterial für die Lehrer. Und es können externe Experten zugezogen werden. Damit dies künftig verstärkt geschehen kann, sollen Mittel des Umwelt- und Gesundheitsfonds umgeschichtet werden. Dieser ist allerdings insgesamt nicht sonderlich hoch dotiert – gerade einmal 90.000 Euro stehen zur Verfügung.

Eltern zweimal öfter erwähnt

Und was sind die „geringfügigen Adaptierungen“, die Heinisch-Hosek am Erlass noch vornehmen will? Die Eltern werden zweimal öfter erwähnt als im ursprünglichen Entwurf. Weiters soll der Begriff der Werte „verdichtet“ werden. Und mit ihrer Amtskollegin Sophie Karmasin will die Ministerin noch ein klärendes Gespräch führen.

AUF EINEN BLICK

Sexualpädagogik. Der Erlass, den Unterrichtsministerin Gabriele Heinisch-Hosek zur Begutachtung ausgeschickt hat, regelt den fächerübergreifenden Sexualkunde-Unterricht. Ziel ist es demnach, „Kindern und Jugendlichen Informationen, Fähigkeiten und positive Werte zu vermitteln, die sie befähigen, ihre Sexualität zu verstehen und zu genießen und sichere und erfüllende Beziehungen einzugehen“.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.05.2015)

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