Kurz kritisiert Familienbeihilfe-Zahlungen ins Ausland

Außenminister Sebastian Kurz
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Österreich hat im Jahr 2013 über 200 Millionen Euro an Familienbeihilfe ins Ausland überwiesen. Außenminister Kurz fordert von der EU Reformen.

Außenminister Sebastian Kurz (ÖVP) setzt in der von ihm angezettelten Debatte um Einschränkung von Sozialleistungen für Zuwanderer noch eins drauf. Nach der Mindestsicherung nimmt er nun in der "Krone" (Sonntagausgabe) die Familienbeihilfe ins Visier. "Die EU ist gefordert, bei der Familienbeihilfe sofort Reformen umzusetzen", so Kurz.

Basis für diese Forderung ist eine parlamentarische Anfrage an das Finanzministerium über Familienbeihilfe, die Österreich in andere EU-Länder verschickt hat, weil Elternteile in Österreich arbeiten oder hier gearbeitet haben. Demnach gingen allein 2013 mehr als 65 Millionen Euro nach Ungarn, weitere 13,2 Millionen nach Slowenien, 48 Millionen in die Slowakei und 31 Millionen nach Polen. Nach Rumänien flossen 11,3 Millionen Euro, das ist eine Steigerung um 260 Prozent gegenüber 2010. "Österreich überweist für zwei Kinder unter zehn Jahren 300 Euro. Die rumänische Familienbeihilfe macht nur 30 Euro aus", will Kurz Sofortmaßnahmen: "Wir sehen das wie die Briten: Großbritannien will Reformen innerhalb der EU, und das muss jetzt rasch gelingen."

Bei der Steigerung der Familienbeihilfe-Zahlungen ins Ausland von 150 Millionen (2010) auf 206 Millionen Euro (2013) sei auch anzunehmen, dass viele Betrugsfälle bisher unentdeckt geblieben sind. Enorme Steigerungen bei Überweisungen in bestimmte Länder können diesen Verdacht jedenfalls nicht entkräften: So explodierten die Zahlungen von Österreich nach Bulgarien in nur drei Jahren um 365 Prozent auf jetzt 530.000 Euro.

"Niederlassungsfreiheit muss unbedingt bewahrt werden"

Gegenüber der Austria Presseagentur betonte Kurz am Samstag, dass es bei seinem Vorstoß nicht um Sozialmissbrauch gehe, sondern eine Änderung der Sozialsysteme. Hier brauche es Nachschärfungen.

"Die Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU ist ein wichtiges Gut und muss unbedingt bewahrt werden. Niederlassungsfreiheit heißt aber nicht, sich das beste Sozialsystem auszusuchen", so Kurz. Sozialsysteme und Einkommensverhältnisse in der EU seien höchst unterschiedlich. Das sei nicht nur eine Herausforderung für unsere Systeme, sondern führe zu einer "massiven Verzerrung in vielen Ländern, in denen diese Beihilfen fließen". "Ich halte daher sehr viel von den britischen Vorschlägen, dieses System zu überdenken und zum Beispiel die Familienbeihilfe zu valorisieren und an das ortsübliche Niveau in den jeweiligen Staaten anzugleichen."

Wer hat Anspruch auf die Familienbeihilfe?

Anspruch auf die Familienbeihilfe hat jemand, der mindestens die Hälfte des Jahres in einem anderen EU-Land arbeitet und Kinder in seinem Herkunftsland hat. Kurz betonte aber, dass es hier nicht um Sozialmissbrauch durch EU-Bürger gehe, man habe in Gegenteil Systeme geschaffen, die von den EU-Bürgern legal genutzt werden. "Insofern braucht es eine Änderung der Systeme", sagte der Minister.

(APA)

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