Staatsschutz: Mikl-Leitner verteidigt neues Gesetz

Staatsschutz - Mikl-Leitner verteidigt Lösung ohne Richter
Staatsschutz - Mikl-Leitner verteidigt Lösung ohne Richter (c) Presse (Fabry)
  • Drucken

Statt richterlicher Kontrolle kommt nun doch ein Rechtsschutzbeauftragter. "Wir wollen den besten Schutz für unsere Bevölkerung", betont die Innenministerin.

VP-Innenministerin Johanna Mikl-Leitner hat am Dienstag das neue Staatsschutzgesetz verteidigt. Dass letztlich nun doch ein Rechtsschutzbeauftragter und nicht ein Richter über die Befugnisse entscheidet, verteidigte die Ministerin mit dem Argument, dass sonst Rechtsschutz-Instanzen wegfallen würden.

"Wir wollen den besten Schutz für unsere Bevölkerung", erklärte Mikl-Leitner vor dem Beschluss des Gesetzes im Ministerrat. Es gehe um mehr Befugnisse, aber auch mehr Rechtssicherheit.

Experten hatten eine richterliche Kontrolle angeregt, auch Mikl-Leitner hatte sich dafür offen gezeigt. Nun kommt aber doch kein Richter: Der Rechtsschutzbeauftragte müsse vorher über jede Befugnis entscheiden und kann sich bei Zweifeln auch an die Datenschutzbehörde wenden, unterstrich die Ministerin.

Würde man einen Richter mit der Genehmigung von solchen Ermittlungsmaßnahmen betrauen, würden zwei Rechtsschutz-Instanzen wegfallen, argumentierte Mikl-Leitner, nämlich der Rechtsschutzbeauftragte und die Datenschutzbehörde. Mit der in beiden Varianten bestehenden Möglichkeit, sich ans Bundesverwaltungsgericht und letztlich an die Höchstgerichte Verfassungsgerichtshof und Verwaltungsgerichtshof zu wenden, gebe es nun insgesamt mehr Instanzen.

Dass das Gesetz erst mit 1. März oder 1. Juli 2016 in Kraft treten soll, rechtfertigte die Ministerin mit der notwendigen Zeit für den parlamentarischen Prozess.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.