Flüchtlinge: Auf zwei positive Entscheidungen zieht eine Person nach

Das Innenministerium weist die Kritik der Neos, wonach man keine konkreten Daten zum Familiennachzug habe, zurück.

Die Neos haben in der Flüchtlingsdebatte kritisiert, dass das Innenministerium eine Verschärfung des Familiennachzugs plant, aber keine konkreten Daten darüber habe. Im Ressort wies man das am Donnerstag zurück und untermauerte dies mit Zahlen. Demnach kommt auf zwei positive Entscheidungen eine Person per Familiennachzug nach.

Die Neos wollten in einer parlamentarischen Anfrage wissen, wie viele Angehörige Asylberechtigter und wie viele Angehörige subsidiär Schutzberechtigter seit 2010 nachgeholt wurden. Das Ministerium hat diese Fragen unbeantwortet gelassen, weil es in den Statistiken keinen Unterschied zwischen Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten macht. Bei den Neos sorgt das für Kritik, weil die geplante Verschärfung des Familiennachzugs hier sehr wohl einen Unterschied macht. Konkret müssen Asylberechtigte künftig den Antrag innerhalb von drei Monaten stellen, um ohne zusätzliche finanzielle Voraussetzungen die Familie nach Österreich holen zu können. Subsidiär Schutzberechtigte müssen nach den vorliegenden Plänen nicht mehr ein Jahr sondern gleich drei Jahre warten, bis die Familie nachreisen kann.

Im Ministerium weist man die Kritik, dass aufgrund der fehlenden Statistik nicht eingeschätzt werden könne, wie sich die Verschärfung auswirke, zurück. Die vorhandenen Zahlen über den Familiennachzug gesamt und die Erfahrungswerte machen eine Einschätzung möglich, erklärte ein Sprecher

Ein Beispiel: Im Vorjahr haben 25.000 Afghanen einen Asylantrag gestellt. Rund 20.000 davon dürften einen Schutzstatus erhalten, die Hälfte davon als Asylberechtigte, die andere Hälfte als subsidiär Schutzberechtigte. Da erfahrungsgemäß auf zwei positive Anträge einen Person nachzieht, ergibt sich ein Nachzug von 10.000 Menschen, 5000 davon würden demnach von den Verschärfungen bei den subsidiär Schutzberechtigten betroffen sein. Das seien die Prognosen, die sich aus den Zahlen ableiten, erläuterte ein Ministeriumssprecher.

Während bei den Afghanen die Anteile zwischen Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten in etwa bei 50 zu 50 liegen, erhalten bei den Syrern rund 90 Prozent Asylstatus und zehn Prozent sind subsidiär Schutzberechtigte. Gemessen an allen Anträgen beträgt der Anteil der Asylberechtigten 40 Prozent und jener der subsidiär Schutzberechtigten 20 Prozent.

Über die Zahl des Familiennachzugs gibt es ebenfalls Gesamtzahlen. So sind 2015 4.356 Menschen per Familiennachzug nach Österreich gekommen. 3.321 davon waren aus Syrien, 323 aus Afghanistan und 108 aus dem Irak. Diese Zahlen dürfen aber weder mit den Asylantragszahlen noch mit den positiven Entscheidungen in selben Jahr verglichen werden, weil all das immer zeitversetzt geschieht. 2014 kamen 1.970 Menschen per Familiennachzug ins Land (1.316 davon Syrer, 309 Afghanen), 2013 waren es 1.177 (454 Afghanen, 185 Syrer), 2012 waren es 806 (316 Afghanen und 74 Syrer).

(APA)

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