Hofburg-Wahl: Fairnesspakt light

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BP-WAHL: �1-DISKUSSION DER PR�SIDENTSCHAFTSKANDIDATEN: HUNDSTORFER / VAN DER BELLEN / GRISS / KHOL(c) APA/HERBERT NEUBAUER
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Das Fairnessabkommen ist unterzeichnet. Eine Kostengrenze wurde gar nicht verhandelt.

Wien. Am Montagvormittag war es so weit: Das Fairnessabkommen zwischen den Präsidentschaftskandidaten Rudolf Hundstorfer (SPÖ), Andreas Khol (ÖVP), Alexander Van der Bellen (Grüne) und Irmgard Griss wurde von den Wahlkampfleitern unterzeichnet. Dass die FPÖ nicht dabei ist, stößt nicht nur auf abermalige Kritik der anderen Bewerber. Es ist auch Grund dafür, dass der Pakt kaum über die gesetzliche Regelung hinausgeht. Denn ein im Vorfeld als zentral gehandelter Punkt fehlt: eine Kostengrenze für den Wahlkampf.

Vor Beginn der Verhandlungen hatten noch alle Kandidaten eine solche gefordert. Die Vorstellungen lagen zwischen einer Million Euro bei Griss und „einer Summe zwischen drei und vier Millionen Euro“ bei Hundstorfer.

Keine Begrenzung wegen FPÖ

Tatsächlich sei in den Verhandlungen dann eine Diskussion darüber vor allem seitens der SPÖ abgeblockt worden, sagt Van der Bellens Wahlkampfleiter, Lothar Lockl.

Den Grund dafür liefert Hundstorfers Wahlkampfleiter, Nedeljko Bilalic, gegenüber dem Ö1-„Mittagsjournal“: Er befürchtet eine „ungleiche Auseinandersetzung“, wenn sich der FPÖ-Kandidat, Norbert Hofer, nicht ebenfalls zu einer Begrenzung verpflichtet. Damit gilt die gesetzliche Grenze von sieben Millionen Euro – allerdings wohl nur für die SPÖ. Denn die ÖVP will an Ausgaben zwischen drei und vier Millionen Euro festhalten, und Van der Bellen wie Griss können wohl bei Weitem nicht so viel Geld auftreiben. In einem Punkt, der die Gesamtkosten betrifft, konnten sich die Wahlkampfteams aber einigen: Es wird nicht erst ab dem gesetzlichen Stichtag, heute, Dienstag, gezählt, sondern es werden sämtliche Ausgaben eingerechnet.

Konkreter sind im Abkommen Beschränkungen für den Plakatwahlkampf geregelt: Höchstens 2250 große und 20.000 kleine Plakate auf Dreiecksständern sind pro Kandidat frühestens vier Wochen vor der Wahl (also ab Ostern) zulässig. Die Regelung zu Spenden unterscheidet sich dagegen kaum von jener im Wahlgesetz: Wie auch dort festgelegt, müssen erst Beträge ab 3500 Euro veröffentlicht werden. Im Gegensatz zum Gesetz bezieht das Abkommen aber auch Sachspenden mit ein und sieht vor, dass die Veröffentlichung bis eine Woche vor der Wahl auf den Homepages der Kandidaten passiert.

„Plakate nicht verunstalten“

Ansonst enthält der Fairnesspakt hauptsächlich Punkte, die sich auf den Umgang der Wahlkämpfer miteinander beziehen. Dabei ist sogar gesondert die Verpflichtung angeführt, Plakate der anderen Bewerber „nicht zu entfernen, zu verunstalten, zu beschädigen oder zu überkleben“. Auch dürfen die Kandidaten nicht „persifliert oder verächtlich gemacht werden“.

Um die Einhaltung der Regeln, die einen schmutzigen Wahlkampf verhindern sollen, zu sichern, wird regelmäßig eine Kontrollkommission mit Vertretern der Wahlkampfteams tagen. Bei strittigen Fragen wird dann ein Schiedsgremium einberufen.

Wirklich zufrieden ist mit dem Pakt nur die SPÖ. Die Teams von Van der Bellen und Griss bemängeln die fehlende Kostengrenze. Khols Team bedauert, dass nicht, wie vorgeschlagen, auf Großplakate verzichtet wird. Van der Bellens Wahlkampfleiter Lockl resümiert daher auch im Gespräch mit der Presse: „Es ist kein großer Wurf.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.02.2016)

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