Obergrenze für Flüchtlinge: Gutachten wird heute vorgelegt

Flüchtlinge - Gutachten zur Obergrenze soll vorgelegt werden
Flüchtlinge - Gutachten zur Obergrenze soll vorgelegt werden REUTERS
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Eine gesetzliche Obergrenze wäre laut Juristen nicht zulässig. Darum gehe es aber auch gar nicht, sagt Gutachter Obwexer.

Die Obergrenze für Flüchtlinge ist verfassungsrechtlich problematisch. Zu diesem Schluss kommt der Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk. Er ist einer der beiden Juristen (neben dem Europarechtler Walter Obwexer), die ein Gutachten über die asylpolitischen Pläne der Regierung verfasst haben.

Heute, Donnerstag, wird ein erster Entwurf des Gutachtens dem Bundeskanzleramt vorgelegt. Der Verfassungsdienst im Kanzleramt wird gemeinsam mit dem Völkerrechtsbüro im Außenministerium einen ersten Blick darauf werfen. Falls nötig - und das gilt als wahrscheinlich - wird die Regierung die Juristen beauftragen, sich bestimmte Szenarien noch genauer anzusehen bzw neue Fragen zu klären. Erst dann kann man damit rechnen, dass das Gutachten der Öffentlichkeit präsentiert wird.

Erste Einschätzungen der beiden Juristen gibt es allerdings bereits. Anfang der Woche hatten die "Oberösterreichischen Nachrichten" geschrieben, dass die von der Regierung verkündeten Tageskontingente für Flüchtlings (80 pro Tag) laut Expertise kein Problem darstellen.

Rechtsschutz als "Knackpunkt"

Was den "Richtwert" von 37.500 Asylanträgen pro Jahr betrifft, ist die Sache aber heikel. Im Online-"Standard" verwies Funk auf den verfassungsrechtlich verbürgten "Rechtsschutz vor einem unabhängigen Gericht" als "Knackpunkt": "Würde eine gesetzliche Obergrenzenregelung geschaffen, laut der der 37.501. Asylantrag nicht mehr entgegengenommen wird, so wäre das ein eindeutiger Rechtsschutzverstoß."

Zu den Tageskontingenten meinte Funk im "Kurier", diese seien als "technische Restriktionen von Fall zu Fall auf ihre Erforderlichkeit und Wirkungen zu prüfen".

Obwexer wollte im Gespräch mit der "Presse" noch keine Details zum Gutachten verraten. Nur so viel: Eine Obergrenze in dem Sinne in das Gesetz zu schreiben, dass nur 37.500 Asylanträge in Österreich gestellt werden dürfen und nicht mehr, sei schlicht nicht möglich. "Aber darum geht es auch gar nicht", sagt er. "Es geht viel eher um folgende Frage: Welche Maßnahmen sind rechtskonform, um die Anzahl der Antragssteller zu reduzieren, sodass es gar nicht zu dieser Obergrenze kommt." Um welche Maßnahmen es sich dabei genau handle, wolle er noch nicht verraten.

Im Bundeskanzleramt wollte man am Donnerstag derartige Ausführungen nicht kommentieren. Das Gutachten liege noch nicht vor, wurde beteuert. Man erwarte, dass es "zeitnah" übermittelt werde. Wann der Inhalt öffentlich kommuniziert wird, "steht noch nicht fest".

>> "Standard"-Bericht

>> "Kurier"-Bericht

((APA/ib))

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