"Nirgendwo ein Hinweis auf Manipulation"

Die Anwälte Alexander Van der Bellens haben ein 43-seitiges Schriftstück an die Verfassungsrichter gesendet. Sie wollen die Briefwahlstimmen in 17 Bezirken auf allfällige Fälschungen untersuchen lassen.

Wien. Es gebe in keiner einzigen Bezirkswahlbehörde „auch nur einen Hinweis auf mögliche Manipulationen“. Alle vorliegenden Fakten und Indizien würden dafür sprechen, „dass der Wille der Wähler völlig korrekt abgebildet wurde“. Das Begehren der FPÖ, die Stichwahl um das Amt des Bundespräsidenten vom 22. Mai zu wiederholen, sei daher „kostenpflichtig abzuweisen“.

Dies sind die Schlüsselpassagen einer 43 Seiten starken Stellungnahme des Anwaltsteams der Initiative für Alexander Van der Bellen an die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs, die der „Presse“ vorliegt. Heute, Montag, beginnen die 14 Höchstrichter die Zeugeneinvernahmen.

Das Anwaltsteam um Maria Windhager betont, selbst in der Anfechtungsschrift der FPÖ finde sich „kein einziger konkreter Hinweis darauf, dass auch nur eine Stimme vorsätzlich falsch zugeordnet worden wäre“. Und weiter: Alle vorliegenden Fakten und Indizien „sprechen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit dafür, dass bis auf mögliche kleine, in der Statistik nicht mehr darstellbare Fehler der Wille der Wähler unverfälscht in den bekannt gegebenen Ergebnissen zum Ausdruck kommt“.

Wahlkarten sollen überprüft werden

Lediglich für 17 Bezirkswahlbehörden lassen die Anwälte Van der Bellens Zweifel zu. Um diese Zweifel auszuräumen, wird in der Stellungnahme an den Verfassungsgerichtshof beantragt, die per Briefwahl eingelangten Stimmzettel hinsichtlich allfälliger Fälschung und Manipulation zu prüfen – entweder durch Beamte des Innenministeriums oder durch gerichtlich beeidete Gutachter. Diese sollten kontrollieren, ob es sich „ausschließlich um amtliche Stimmzettel handelt, die die dafür charakteristischen Eigenschaften des Papiers sowie die dafür charakteristische maschinelle Faltung aufweisen“. Sollte dies der Fall sein, sei „eine Rechtswidrigkeit, die auf das Wahlergebnis von Einfluss sein konnte, auszuschließen“.

Detailliert und auf die frühere Rechtsprechung der Verfassungsrichter verweisend, geht die Stellungnahme davon aus, dass das Höchstgericht die Kritikpunkte, die die FPÖ anführt, in der Sache selbst prüfen wird. Dafür gibt es dann aber kein Präjudiz. Bisher seien angefochtene Wahlen nämlich allein aufgrund der Aktenlage, ohne eigene Beweiserhebungen des Höchstgerichts erfolgt. Daher ist regelmäßig für eine Wahlaufhebung entschieden worden, „wenn eine Rechtswidrigkeit von Einfluss (auf das Wahlergebnis, Anm.) sein konnte“. Konkrete Hinweise auf tatsächliche Manipulationen sind in diesen bisherigen Fällen gar nicht nötig gewesen, es reichte einzig die Möglichkeit, dass es dazu gekommen sein könnte.

Diesmal ist alles anders, so die Stellungnahme der Rechtsanwälte Alexander Van der Bellens. Diesmal komme es eben sehr wohl zu Beweiserhebungen der Verfassungsrichter. Wörtlich wird in dem Schreiben ausgeführt: „Wenn der Verfassungsgerichtshof in Form einer Beweiserhebung prüft, ob eine Rechtswidrigkeit gegeben ist, so hat er auch zu prüfen, ob Beweise oder zumindest Hinweise auf eine tatsächliche Manipulation gegeben sind. Für die Klärung der entscheidenden Frage, ob eine Rechtswidrigkeit auf das Wahlergebnis von Einfluss war bzw. sein konnte, kann aber nicht nur die rein hypothetische (und nach allgemeiner Lebenserfahrung vollkommen unrealistische) Verschiebung aller in den strittigen Bezirken auf Dr. Van der Bellen entfallenen Briefwahlstimmen zu Ing. Norbert Hofer herangezogen werden; mit anderen Worten: die Fiktion, dass entgegen allen statistischen Wahrscheinlichkeiten in 17 Bezirken 100 % der Briefwahlkartenwähler Ing. Hofer gewählt haben könnten.“

Keine bundesweite Wiederholung?

Einer der gravierendsten FPÖ-Vorhalte, dass Personen, die nicht Mitglieder der Wahlkommission gewesen seien, Kuverts geöffnet oder/und Stimmen ausgezählt hätten, relativiert die Stellungnahme mit Bezug auf die Nationalratswahlordnung. Dort sei von „Hilfsorganen“ der Wahlkommission die Rede. Analog gelte dies für die Bundespräsidentenwahl.

Das Schreiben beschäftigt sich auch mit einem Szenario, das von den Autoren als sehr unwahrscheinlich erachtet wird: dass die Höchstrichter auf Unregelmäßigkeiten beziehungsweise relevante Unrechtmäßigkeiten stoßen. Dann aber sollte nicht die gesamte Stichwahl bundesweit wiederholt werden, sondern ausschließlich die Briefwahl – und diese wieder nur in jenen Bezirken, in denen es Beanstandungen gegeben hat. Den Behörden würden sämtliche Daten vorliegen, um diese Variante zu ermöglichen.

FAHRPLAN ZUM PRÄSIDENTEN

Am Montag startet der Verfassungsgerichtshof mit der Befragung der Zeugen, um zu ermitteln, ob die am 22. Mai durchgeführte Stichwahl zwischen Alexander Van der Bellen (er wurde von den Grünen unterstützt) und Norbert Hofer (FPÖ) wegen Gesetzesverstößen wiederholt werden muss. Van der Bellen kam in der Stichwahl auf 50,35 Prozent, Norbert Hofer auf 49,65 Prozent. Hofer lag damit rund 31.000 Stimmen zurück. Die FPÖ fordert eine Wahlwiederholung, Grüne und Wahlbehörde stellen sich entgegen. Der Verfassungsgerichtshof hat seine Beratungen bis 6. Juli angesetzt – dann will das Höchstgericht seine Entscheidung bekannt geben. Zwei Tage danach, also am 8. Juli, endet die Amtszeit von Bundespräsident Heinz Fischer.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.06.2016)

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