Entschärfung bei Registrierkassen

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Nach langen Verhandlungen sind für politische Organisationen nun ebenso wie für Wirte doch Erleichterungen bei der Steuerpflicht vorgesehen.

Wien. Bevor in wenigen Tagen, mit 1. Juli, Sanktionen und Strafen wegen Verstößen gegen die umstrittene Registrierkassenpflicht zum Tragen kommen, nehmen SPÖ und ÖVP jetzt doch noch einige Entschärfungen vor. Nach übereinstimmenden Informationen der „Presse“ werden von diesen Änderungen sowohl politische Organisationen, Feuerwehren, aber auch Wirte profitieren. Der entsprechende Kompromissvorschlag für diese Erleichterungen soll bereits heute, Dienstag, dem Ministerrat vorgelegt werden. Eine generelle Anhebung der Freigrenze, ab der elektronische Registrierkassen verpflichtend zum Einsatz kommen müssen, von derzeit 15.000 auf 30.000 Euro Jahresumsatz – worauf die Wirtschaft vehement gedrängt hat –, ist nach dem Stand von Montagnachmittag nicht vorgesehen.

Die SPÖ-ÖVP-Regierung wird Gastronomiebetrieben und Wirten entgegenkommen. Das betrifft nach den Informationen der „Presse“ unter anderem eine Neuregelung für Aushilfskräfte, die in Gaststätten kurzfristig zum Einsatz kommen, die nun einfacher gestaltet wird. Erleichterungen sind weiters in jenen Fällen geplant, wenn jemand ein Lokal und daneben beispielsweise einen Stand betreibt.

Feuerwehren und Pfarren profitieren

Von den nach überaus langwierigen koalitionsinternen Verhandlungen vorgesehenen Erleichterungen sollen außerdem die Betreiber von Skihütten oder Berghütten profitierten.

Der bis Montag vereinbarte Kompromiss sieht allerdings auch eine Entschärfung der Registrierkassenpflicht für Organisationen von politischen Parteien vor, aber auch eine noch weiter gehende für Feuerwehren und Pfarren. Für all diese Organisationen sollen die Regeln für sogenannte kleine Vereinsfeste zur Anwendung kommen. Es wird jedoch einen Unterschied geben: Politische Organisationen bleiben dann nur bis zu einem Jahresumsatz von 15.000 Euro von der Registrierkassenpflicht befreit. Für Feuerwehren, die beispielsweise jetzt im Sommer Zeltfeste veranstalten, sowie für Pfarren gilt die Ausnahme auch über das 15.000-Euro-Limit hinaus.

Hintergrund dafür ist, dass Vereine, aber auch Parteiorganisationen auf lokaler Ebene regelrecht Sturm gegen die bisher geltende Regelung gelaufen sind. Sie fürchten um Einnahmen aus Festen, die häufig einmal pro Jahr abgehalten werden. Neben den typischen Sommerzeltfesten wären von der bisherigen Regelung etwa auch viele Veranstaltungen der Jungen ÖVP in den Gemeinden, aber auch von SPÖ-Vorfeldgruppierungen betroffen. Vor allem die Landespolitiker standen diesbezüglich unter Druck und gaben diesen ihrerseits an die Bundesregierung weiter.

Eine weitere Änderung bringt ebenfalls eine Entschärfung. Auch diese betrifft speziell Vereine und zielt auf die Dauer der durchgeführten Veranstaltung ab. Bisher galt die Ausnahme von der Registrierkassenpflicht bei Vereinsfesten für die Dauer von maximal 48 Stunden.

Stundengrenze wird ausgeweitet

Diese Stundengrenze wird nun ausgeweitet. Zur Diskussion stand dabei eine Ausweitung auf 72 Stunden. Darüber hinaus kommt es zu einer Änderung, für wen diese Stundengrenze zur Anwendung kommt. Bisher wurden dabei die Stunden verschiedener Veranstaltungen eines Vereins, beispielsweise in einem Bundesland beim Roten Kreuz, zusammengezählt. Künftig wird das nicht der Fall sein.

Offen bleibt jedoch die Frage, wie Wirtschaftsvertreter jetzt auf den Kompromiss reagieren werden, wenn es nicht zur generellen Anhebung der Jahresumsatzgrenze von 15.000 auf 30.000 Euro für den Einsatz der Registrierkassen kommt. Im Vorjahr hatte die Einführung der Registrierkassenpflicht anhaltende und heftige Kritik der Wirtschaft gegen diesen Teil der Steuerreform zur Folge gehabt. Dieser Protest richtete sich vor allem gegen die Zustimmung der ÖVP-Führung.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.06.2016)

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