Assistenzeinsatz: Bundesheer bewacht Botschaften

In einer Woche werden Soldaten auch Botschaften bewachen. Ob auch die französische Botschaft (im Bild) dazu zählen wird, ist noch offen.
In einer Woche werden Soldaten auch Botschaften bewachen. Ob auch die französische Botschaft (im Bild) dazu zählen wird, ist noch offen. (c) Clemens Fabry
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Ab 1. August sind weitere Soldaten offiziell im Assistenzeinsatz: Sie übernehmen in Wien (zum Teil) den Objektschutz von der Polizei und sichern Botschaften.

Grenzeinsätze, Abschiebungen – und nun auch Botschaftsüberwachungen: In einer Woche unterstützt das Heer das Innenressort in einem weiteren Bereich. Ab kommendem Montag sollen sensible Gebäude von Soldaten überwacht werden – bisher eine Aufgabe der Polizei. Die Exekutive soll so mehr Personal für den Flüchtlingsbereich zur Verfügung haben. Was dürfen die Soldaten – und wie lang? Ein Überblick.

1 Auf welche rechtliche Basis stützt sich dieser Einsatz?

Soldaten können zur Unterstützung der Behörden angefordert werden, wenn es um „die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit des Landes“ geht. So geschehen im September 2015: Der Ministerrat beschloss einen Assistenzeinsatz des Heeres. Bis zu 2200 Soldaten können demnach die Polizei im Flüchtlingsbereich unterstützen. Im Rahmen dieses Assistenzeinsatzes rücken nun auch die Militärs zur Botschaftsüberwachung aus.

2 Was hat die Botschaftsüberwachung mit Flüchtlingen zu tun?

Laut Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (SPÖ) gibt es zwar keinen direkten Zusammenhang mit dem Flüchtlingseinsatz – aber einen indirekten: Wenn Soldaten die Polizei in diesem Bereich entlasten, kann das Innenressort seine Ressourcen auf den Asylbereich konzentrieren. Auch einige Abschiebungen übernimmt das Heer mit den Hercules-Maschinen. Durch beide Hilfsleistungen werden für die Polizei 250.000 bis 280.000 Einsatzstunden frei.

3 Wie viele Soldaten sind wo stationiert?

Ab Anfang August werden Soldaten rund um die Uhr die Überwachung von 24 sensiblen Objekten in Wien übernehmen. Dabei geht es um (einige) Botschaften und Konsulate. Grundsätzlich ist Objektschutz für das Bundesheer nichts Neues – auch militärische Gebäude werden überwacht. Dennoch gab es für die Soldaten eine zehntägige Ausbildung für die kommende Aufgabe. 77 Berufssoldaten sind zunächst dafür vorgesehen – sie sind Angehörige der Militärstreife und des Panzergrenadierbataillons 13 aus Ried. Grundwehrdiener werden nicht eingesetzt.

4 Welche Befugnisse haben die Uniformierten?

Die Landespolizei Wien entscheidet über die Kompetenzen des militärischen Personals: Es darf – neben der Bewachung von Menschen und Gebäuden – Personen von der Anlage wegweisen, genauso wie von einem Gefahrenbereich. Diese Befugnisse können sie im Ernstfall mit „unmittelbarer Zwangsgewalt“ durchsetzen. Sie dürfen aber weder die Identität von Personen feststellen noch Personen, Fahrzeuge oder Räume durchsuchen. Festnahmen sind ebenfalls nicht vorgesehen. Die Soldaten werden mit Pfefferspray und Dienstpistole ausgestattet – und, wo es vorgesehen ist, auch mit Sturmgewehren.

5 Wer trägt die Kosten für diesen Assistenzeinsatz?

Die Kosten für Assistenzeinsätze übernimmt prinzipiell immer das Verteidigungsministerium. So auch in diesem Fall – wobei das Finanzministerium dem Bundesheer zusätzliche Mittel gewährt hat. Soldaten, die die Botschaften bewachen, bekommen Zulagen wie ihre anderen Kollegen im Assistenzeinsatz. Das ist, grob gerechnet, ihr doppeltes Gehalt. Wie lang die Überwachung der Botschaften vom Heer übernommen wird, ist nicht klar.

AUF EINEN BLICK

Assistenzeinsatz. Am nächsten Montag übernimmt das Bundesheer offiziell Aufgaben des Innenministeriums, damit dieses mehr Kapazitäten für den Asylbereich zur Verfügung hat. Konkret werden dann teilweise Soldaten statt Polizisten in Wien für den Objektschutz sensibler Gebäude zuständig sein. Das betrifft vor allem Botschaften.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.07.2016)

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