Gesundheit: Reform ohne Gesetz

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Ein eigenes Gesetz für die neue Primärversorgung ist nicht nötig, meint der Hauptverband.

Wien. 200 Millionen Euro stehen in den nächsten fünf Jahren für den Ausbau der Primärversorgung zur Verfügung. Darauf haben sich die Finanzausgleich-Verhandler am Montag geeinigt. Wann die geplanten Einrichtungen den Patienten tatsächlich zur Verfügung stehen werden, ist aber noch offen. Sie wolle nun rasch mit den Ländern gemeinsame Projekte definieren, sagte Hauptverbands-Chefin Ulrike Rabmer-Koller am Mittwoch.
In Oberösterreich sind zwei konkrete Projekte bereits in Vorbereitung. In diesen Einrichtungen sollen Ärzte, Pflegekräfte und andere Gesundheitsberufe zusammenarbeiten, bei deutlich längeren Öffnungszeiten als in Arztpraxen.

Ein eigenes Gesetz für die Primärversorgungszentren hält Rabmer-Koller nicht unbedingt für notwendig. Es sei fraglich, ob dies der richtige Weg sei und helfe, den Ausbau der Primärversorgung rasch umzusetzen. Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser hat bereits einen Entwurf für ein derartiges Gesetz vorgelegt, den aber die Ärztekammer ablehnt. Die Kammer ist generell skeptisch, was diese neuen Gesundheitseinrichtungen betrifft. Sie sieht eine Konkurrenz zu den niedergelassenen Ärzten.

Rabmer-Koller sieht sich aber durch eine GfK-Umfrage bestätigt, in der 88 Prozent der Österreicher diese neuen Einrichtungen begrüßen. Studienautor Rudolf Brettschneider gesteht allerdings zu, dass die meisten Menschen die Primärversorgung nur aus den Medien bzw. aus der Erklärung bei der Umfrage kennen. Laut der Umfrage ist übrigens die größte Kritik an den niedergelassenen praktischen Ärzten die lange Wartezeit. Sie ist auch der Hauptgrund, warum Wahlärzte aufgesucht werden. Neun Prozent der Befragten gehen nicht zum Haus- oder Facharzt, sondern in die Spitalsambulanz. Das gilt vor allem für Jüngere. (maf)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.11.2016)

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