Kärnten

Prozess wegen BZÖ-Broschüre: Angeklagte bestreiten "Tatplan"

Dobernig, Dörfler, Petzner, Scheuch
Dobernig, Dörfler, Petzner, ScheuchAPA
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Früheren Mitgliedern der Kärntner Landesregierung wird Untreue vorgeworfen. Werbe- soll zu Wahlkampfmaterial umgestaltet worden sein - bezahlt hat das Land.

Nach jahrelangem juristischen Tauziehen hat am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt der Prozess gegen die freiheitlichen Ex-Mitglieder der Kärntner Landesregierung Gerhard Dörfler, Uwe Scheuch und Harald Dobernig wegen der Causa BZÖ-Wahlbroschüre begonnen. Ebenfalls angeklagt sind Stefan Petzner und zwei Vorstände der Landesimmobiliengesellschaft (LIG), die die Broschüre in Auftrag gegeben haben. Den Angeklagten wird Untreue vorgeworfen. Bei einer Verurteilung drohen den Angeklagten - für sie alle gilt die Unschuldsvermutung - bis zu drei Jahre Haft, Richter Christian Liebhauser-Karl hat vorerst 13 Verhandlungstermine festgelegt.

In Kürze

Eine Werbebroschüre und ein Werbefilm für den Wirtschaftsstandort Kärnten wurden zu Wahlkampfmaterial des BZÖ umgestaltet, finanziert vom Land Kärnten. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) beziffert den Schaden in der Anklage mit 219.000 Euro. Der Gutachter Georg Jeitler hatte festgestellt, die Broschüre hätte einen Nutzen für die Partei gebracht, jedoch so gut wie keinen Werbewert für Kärnten. Altlandeshauptmann Dörfler, er ist als FPÖ-Bundesrat politisch noch aktiv, wird zudem vorgeworfen, er habe bei einem Bauvorhaben des Landes von der Firma, die den Zuschlag erhielt, einen "Sponsorbeitrag" in der Höhe von etwa 12.000 Euro verlangt (Stichwort: Vorteilsnahme).

Staatsanwalt Eberhard Pieber präsentierte zum Verhandlungsauftakt die umstrittene Broschüre. Vom Logo des BZÖ bis zum Slogan "Garantiert" habe man die Broschüre gespickt, sagte er. Die als Standortwerbung titulierte Broschüre sei noch vom damaligen Landeshauptmann Jörg Haider initiiert worden, Dobernig sei zu dem Zeitpunkt Büroleiter Haiders gewesen. Nach dem Unfalltod des Landeshauptmannes im Oktober 2008 wurde die Broschüre, so der Staatsanwalt, dann neu gestaltet.

Pieber: "Man wusste also, und das hat man auf den ersten Blick gesehen, das ist eine Wahlkampagne des BZÖ, daher hat auch die damalige FPÖ Anzeige erstattet." Der vorgeworfene Schaden sei so berechnet, dass er sich nur auf die Kosten für die Umgestaltung der Broschüre und deren Herstellung beziehe. Foto- und Filmaufnahmen sowie die Gestaltung des DVD-Labels, die Vervielfältigung der DVDs und der Druck der Broschüre sowie der Versand hätten insgesamt Kosten von 219.169,42 Euro verursacht. Dass alle sechs angeklagt sind, begründete Pieber dann im Detail. Dörfler habe an der Umgestaltung mitgewirkt und aus seinem Referat 5000 Euro bezahlt, ebenso wie Scheuch. Petzner habe die Umgestaltung organisiert und sei Wahlkampfleiter des BZÖ gewesen. Dobernig habe ebenfalls an den Foto- und Filmaufnahmen mitgewirkt und sei bei vielen Besprechungen dabei gewesen, da er als Finanzlandesrat Eigentümervertreter der Landesimmobiliengesellschaft LIG gewesen sei, die das Projekt abgewickelt habe.

Staatsanwalt: Unglaubwürdig, dass BZÖ bezahlen wollte

Alle Angeklagten hätten gewusst, dass das Projekt entsprechende Kosten nach sich ziehen würde. Sie seien daher alle für den gesamten Schaden verantwortlich. "Sie werden vielleicht hören, dass ja das BZÖ von vorne herein die Rechnungen bezahlen wollte", räumt er ein. Doch: Dies sei erstens unglaubwürdig, zudem würden inzwischen Petzner und die LIG-Vorstände zugeben, dass dies nicht der Fall gewesen sei.

Dörfler warf Pieber zudem Vorteilsannahme vor. Dörfler habe vom Bestbieter eines Bauprojekts am Loibltunnel einen Sponsoringbeitrag von ein bis drei Prozent der Auftragssumme gefordert. Das Geld sei für Verkehrssicherheitsprojekte gedacht, so Dörflers Begründung. Damit seien Verbandskästen, Arbeitshandschuhe und Ähnliches angeschafft und verteilt worden, auf denen überall Dörflers Name zu finden gewesen sei. Damit habe er auch für sich einen Vorteil lukriert. Dass die Baufirma abgelehnt und nicht bezahlt habe, sei für das Delikt unerheblich.

Alle Angeklagten weisen die Vorwürfe zurück

Alle sechs Angeklagten wiesen die Vorwürfe zurück und plädierten auf "nicht schuldig". Petzners Anwalt Ferdinand betonte, sein Mandant habe mit der Finanzierung der ganzen Broschüre nichts zu tun gehabt. Petzner sei auch nicht davon ausgegangen, dass die anderen ihre Befugnisse missbrauchen würden. Dörflers Verteidiger Gerd Tschernitz betonte hingegen, federführend in der Causa seien Haider und Petzner gewesen. Zuerst habe es ihn nicht betroffen, als er plötzlich die Funktion des Landeshauptmannes übernehmen habe müssen, habe er viel zu viel Arbeit gehabt, als dass er sich um eine Wahlkampagne hätte kümmern können, er sei dafür nicht verantwortlich gewesen.

Scheuchs Anwältin Ulrike Pöchinger wies darauf hin, dass der Gutachter sehr wohl auch für das Land einen Werbewert gesehen habe, in der Höhe von fünf bis 15 Prozent. "Es liegt ein Nutzen vor und kein Schaden", konstatierte sie. Für das Land sei das Ganze geradezu ein Schnäppchen gewesen. Dem schloss sich Dobernigs Anwalt Leopold Wagner an: Vor Gericht stehe ein System, das in Österreich nicht unüblich sei. So sei gerade die Privatstiftung des niederösterreichischen Landeshauptmannes Erwin Pröll in Diskussion. Er sei gespannt, ob die Korruptionsstaatsanwalt auch in dieser Causa aktiv werde.

Als völlig unschuldig bezeichnete Rechtsanwalt Richard Soyer seinen Mandanten, LIG-Vorstand Rene Oberleitner. Dieser habe sich nur einmal hinreißen lassen, an der Vernebelung der Umstände mitzuwirken, das sei ein großer Fehler gewesen. Soyer wies die Verantwortung Petzner zu, dieser habe mit seinen eigenmächtigen Veränderungen der Wahlkampfbroschüre erst dafür gesorgt, dass die inkriminierte Broschüre überhaupt existiert habe. Und selbst wenn man Untreue konstruiere, so hätten die LIG-Vorstände tätige Reue geübt, indem sie den Schaden wiedergutgemacht hätten.

Martin MutzA, Anwalt von Oberleitners Vorstandskollegen Johann Polzer, wunderte sich über die Anklage, die von einem Tatplan ausgehe und sich dabei auf eine einzige Besprechung berufe. Bei dieser habe man aber lediglich entschieden, in der bereits fertiggestellten Broschüre Haider herauszunehmen und seine Nachfolger einzufügen. Sein Mandant bedauere, damals bezüglich der Vereinbarung über die Finanzierung nicht die Wahrheit gesagt zu haben.

(Red./APA)

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