Reform der Sachwalterschaft im Ministerrat beschlossen

Reform der Sachwalterschaft im Ministerrat beschlossen
Reform der Sachwalterschaft im Ministerrat beschlossenAPA/HELMUT FOHRINGER
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Justizminister Brandstetter sieht im neuen Erwachsenenschutzgesetz einen "Paradigmenwechsel".

Das Erwachsenenschutzgesetz - die neue Sachwalterschaft - ist am Dienstag im Ministerrat beschlossen worden. Künftig soll die Selbstbestimmung und die Autonomie der Betroffenen wesentlich länger aufrechterhalten bleiben, sprach Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) beim Debriefing von einem "Paradigmenwechsel".

Die Neuregelung sei lange verhandelt worden (zuletzt galt es noch, die Finanzierung der Anfangsphase mit dem Finanzminister zu klären), auch habe es einen zweijährigen Modellversuch an 18 Gerichtsstandorten gegeben. Nun werde das bisherige 30 Jahre alte System der Sachwalterschaft mit dem neuen Erwachsenenschutzgesetz ersetzt. Ein maßgeschneidertes Modell für die Vertretung beeinträchtigter Menschen soll dazu führen, dass nicht mehr sofort eine Sachwalterschaft verhängt wird. Die bisherige Vorgangsweise konnte von vielen nicht nachvollzogen werden, die Kritik sei berechtigt gewesen, räumte der Ressortchef ein.

Nun soll aber die Selbstbestimmung, Autonomie und Freiheit der Menschen so lange wie möglich aufrechterhalten bleiben. Die Neuregelung entspreche auch der UN-Behindertenrechtskonvention, so Brandstetter. Es brauche ein "genaues Hinschauen", um zu sehen, wo Defizite bestehen, dies erfolgt künftig in einem sogenannten Clearing. Der Einsatz von Erwachsenenvertretern soll verhindern, dass sogleich ein Sachwalter bestellt werden muss.

"Gute Investition in die Menschlichkeit"

Die Kosten für die Anfangsphase - rund zehn Mio. Euro werden in das flächendeckende, erweiterte Clearing investiert - seien eine "gute Investition in die Menschlichkeit", befand Brandstetter. Ein Inkrafttreten mit 1. Juli 2018 lasse sich bewerkstelligen.

Das neue Erwachsenenschutzgesetz basiert auf vier Säulen, wobei die erste eine Vorsorgevollmacht darstellt. Mit dieser werde im Vorhinein festgelegt, wer Entscheidungen trifft, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Neu geschaffen werde die gewählte Erwachsenenvertretung und unter gesetzlicher Erwachsenenvertretung wird die Vertretung durch nächste Angehörige verstanden. Ein gerichtlicher Erwachsenenvertreter soll schließlich den bisherigen Sachwalter ersetzen und das letzte Mittel darstellen.

Laut dem Minister stieg die Zahl der Sachwalterschaften in den vergangenen Jahren von 30.000 auf 60.000, da diese in zu vielen Fällen, in denen es gar nicht notwendig gewesen wäre, verhängt wurde. "Es wird zu einer deutlichen Verringerung kommen", die Autonomie der Personen soll länger aufrechterhalten bleiben. Künftig gebe es maßgeschneiderte, punktuelle Unterstützung. Dies sei der "Kern" des neuen Erwachsenenschutzes, zeigte sich Brandstetter erfreut. Die Neuerungen seien "ganz wesentlich" und ein "Paradigmenwechsel".

(APA)

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