Rechnungshof: In vier Ministerien ist Korruptionsschutz lückenhaft

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Rechnungshof (c) FABRY Clemens
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Nur wenige Mitarbeiter seien entsprechend geschult, kritisieren die Prüfer. Im Innenministerium habe immerhin "ein systematischer Zugang zum Thema" bestanden.

Der Rechnungshof (RH) ortet Lücken bei der Korruptionsprävention in vier Ministerien. So deckten Kanzleramt, Bildungs- und Landwirtschaftsministerium nur "Teilaspekte" ab, hieß es in einem aktuellen Bericht, der am Freitag veröffentlicht wurde. Nur wenige Mitarbeiter hätten zudem Schulungen zum Thema erhalten. Im Innenministerium habe immerhin "ein systematischer Zugang zu diesem Thema" bestanden.

"Keines der vier Bundesministerien führte eine ressortweite Risiko- bzw. Gefährdungsanalyse hinsichtlich Korruptionsrisiken durch", fasste der RH seinen Bericht zusammen und weiter: "Im Kanzleramt, im Bildungsressort sowie im Landwirtschaftsministerium waren weder auf strategischer Ebene Ziele für die Korruptionsprävention verankert noch war eine umfassende und zentrale Verantwortung für Korruptionsprävention festgelegt." Auch die Aufklärung punkto Korruption sei vernachlässigt worden, kritisiert der Rechnungshof. "Obwohl alle Bundesministerien Korruptionsprävention als wichtige Führungsaufgabe angaben, gab es keine verpflichtenden Schulungen bzw. waren die Schulungsquoten der Führungskräfte hinsichtlich Korruptionsprävention teilweise sehr gering", heißt es in dem Bericht.

Mängel bei Meldung von Nebenbeschäftigungen

Das Innenministerium hatte mit dem Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) zudem eine eigene spezialisierte Dienststelle, die auch für andere Dienststellen tätig werden hätte können. Laut RH ist davon aber nur "sehr eingeschränkt" Gebrauch gemacht worden. Auch ein Musterschreiben für die Rücksendung angebotener bzw. übermittelter Geschenke sei lediglich den Bediensteten des Innenministeriums zur Verfügung gestanden. Mängel ortet der Rechnungshof auch bei der Meldung von Nebenbeschäftigungen in manchen Ministerien. So bestünden entweder keine einheitlichen Prozesse oder seien diese gleich auf mehrere Dienststellen aufgeteilt.

Der Rechnungshof empfiehlt den geprüften Ministerien nun ressortweite Risiko- und Gefährdungsanalysen hinsichtlich Korruptionsrisiken und "ergänzende Maßnahmen zur Stärkung integren Verhaltens bei allen Bediensteten. Zudem sollten die Informationsmaßnahmen zum Lobbying verstärkt werden.

(APA)

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