"Ich brauche meine ganze Energie, um diese ungeheuerlichen und haarsträubenden Vorwürfe zu entkräften", sagt Kärntens Altlandeshauptmann nach der Ausweitung der Anklage.
Kärntens Altlandeshauptmann Gerhard Dörfler tritt als FPÖ-Bundesrat zurück. Am Donnerstag hatte die Staatsanwaltschaft die Anklage gegen Dörfler im Prozess um die BZÖ-Wahlbroschüre ausgeweitet, nun sollen sämtliche Straßenbauvergaben seiner gesamten Amtsperiode von 2001 bis 2013 geprüft werden. Der Vorwurf: Untreue und Amtsmissbrauch.
In dem Interview mit der "Krone" betonte Dörfler aber, dass es sich bei seinem Schritt keinesfalls um ein Schuldeingeständnis handle: "Ich brauche meine ganze Energie, um diese ungeheuerlichen und haarsträubenden Vorwürfe zu entkräften." Er werde die zuständigen Stellen noch am (heutigen) Freitag über seinen sofortigen Rücktritt informieren, kündigte Dörfler an.
Dörfler muss sich derzeit wegen der BZÖ-Wahlbroschüre aus dem Jahr 2009 in Klagenfurt vor einem Schöffengericht verantworten. In dieser Causa wird ihm ebenso wie seinen ehemaligen freiheitlichen Regierungskollegen Uwe Scheuch und Harald Dobernig sowie Ex-BZÖ-Abg. Stefan Petzner Untreue vorgeworfen, den Schaden beziffert Staatsanwalt Eberhard Pieber mit 219.000 Euro. Dörfler ist zudem wegen Vorteilsnahme angeklagt, er hatte einen Vertreter einer Baufirma, die vom Land einen Auftrag erhalten hat, angerufen, um ein "Sponsoring" für Verkehrssicherheitsprojekte zu erhalten. Die Aussage eines Landesbeamten, der von Umreihungen von Vergaben auf Dörflers Veranlassung hin berichtete, brachte ihm nun die Ausweitung der Anklage ein, hier übersteigt der Schaden laut Staatsanwaltschaft die Grenze von 300.000 Euro. Damit drohen dem ehemaligen Regierungschef bei einem Schuldspruch bis zu zehn Jahre Haft.
Dörfler hat sämtliche Vorwürfe bisher zurückgewiesen. Wer ihm als Bundesrat nachfolgt, ist noch offen. Der Kärntner FPÖ-Obmann Gernot Darmann erklärte am Freitag via Aussendung: "Die FPÖ nimmt diese persönliche Entscheidung von Gerhard Dörfler zur Kenntnis. Darüber hinaus wird zu laufenden Verfahren keine Stellungnahme abgegeben." Die Nachfolgeregelung werde in den Gremien beraten und eine Entscheidung der Öffentlichkeit rechtzeitig bekannt gegeben, so Darmann.
(APA)