Die Gesundheitsreform hat nichts verändert

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Der Rechnungshof kritisiert erneut die unübersichtlichen Finanzierungsströme. Der Bund-Länder-Kassen-Pakt habe keine Verbesserungen gebracht – eher im Gegenteil.

Wien. Der Rechnungshof (RH) hat sich einmal mehr der unübersichtlichen Finanzierungsstrukturen im heimischen Gesundheitswesen angenommen. In einem am Freitag veröffentlichten Bericht weist er darauf hin, dass auch die Gesundheitsreform im Jahr 2013 nichts an den zersplitterten Kompetenzen verändert hat.

Damals hatten sich die Geldgeber im Gesundheitswesen, also Bund, Länder und Krankenkassen, unter Minister Alois Stöger auf einen gemeinsamen „Zielsteuerungsvertrag“ geeinigt. Es wurde vereinbart, dass die Spitäler und der niedergelassene Bereich nicht mehr getrennt voneinander (die Länder waren für die Spitäler zuständig, die Kassen für die niedergelassenen Ärzte), sondern gemeinsam geplant werden. Dafür wurden neue Gremien geschaffen, in die Bund, Länder und Kassen ihre Vertreter schicken – sogenannte Zielsteuerungskommissionen. In jedem Bundesland gibt es eine, darüber eine im Bund.

Die Ausgaben-, Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung sei jedoch weiter auseinandergefallen und ein gemeinsamer Finanzierungstopf nicht erreicht worden, kritisiert nun der Rechnungshof. Außerdem könne das prägende Prinzip der Einstimmigkeit notwendige Maßnahmen verhindern.

Warnungen wurden überhört

Gleich zu Beginn des Berichts weist der Rechnungshof auf seine mehrmaligen ungehörten Mahnungen hin, die Steuerung zu verbessern – etwa in Berichten aus den Jahren 2002, 2005 und 2010. „Bezeichnend“ für die Finanzierung des Gesundheitssystems sei die vielfältige Verzweigung von Zahlungsströmen über mehrere Institutionen und Einrichtungen. Diese ist so kompliziert, dass sich ihre grafische Darstellung (siehe oben) über zwei ganze Seiten im aktuellen Bericht erstreckt.

Um die gesamten Mittelflüsse im Gesundheitswesen abbilden zu können, hat der Rechnungshof mehr als 60 Akteure erfasst. Aufgegliedert nach Gesundheitsdienstleistungen entfielen nach dieser Darstellung 17,852 Milliarden Euro auf die Krankenanstalten, 3,54 Milliarden auf Heilmittel und Heilbehelfe, 4,669 Milliarden Euro auf die niedergelassenen Ärzte, 520,44 Millionen auf das Rettungswesen und 800,38 Millionen Euro auf sonstige Gesundheitsdienstleistungen (alle Zahlen beziehen sich auf das Jahr 2014).

Voraussetzung für eine zusammenführende Darstellung sämtlicher Mittelflüsse wären Reformen im Rechnungswesen, so die Prüfer des Rechnungshofs. Bei den Sozialversicherungsträgern fehlte ein einheitlicher Kontenplan, bei Untergliederungen („Einzelnachweisungen“) nachvollziehbare Vorschriften. Die Harmonisierung mit dem Rechnungswesen des Bundes sei zudem unzureichend.

Unterschiede in den Ländern

Für die Landesgesundheitsfonds fehlten einheitliche Vorschriften über Form und Gliederung der Jahresabschlüsse. In den Ländern Burgenland und Salzburg waren trotz gleicher rechtlicher Grundlage Unterschiede bei der Finanzierung der Landesgesundheitsfonds festzustellen. Darüber hinaus erfolgten Mittelflüsse des Landes Salzburg direkt an Krankenanstalten, obwohl für diesen Zweck die Landesgesundheitsfonds eingerichtet worden waren.

Einen eigenen Bericht hat der Rechnungshof des Landesgesundheitsfonds in Kärnten und Vorarlberg gewidmet. Demnach deutete ein Kennzahlenvergleich auf einen sparsameren Personaleinsatz in Vorarlberg hin, denn der Kärntner Fonds setzte doppelt soviel Personal ein. (APA/red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.03.2017)

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