Integration: Nachsitzen wegen Strafen

Außen- und Integrationsminister Sebastian Kurz.
Außen- und Integrationsminister Sebastian Kurz.(c) APA/HANS KLAUS TECHT
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Länder brachten die Koalition beim Kürzen der Mindestsicherung in die Bredouille.

Wien. Die Bundesländer reagieren in der Regel mit Widerstand, wenn ihnen die Bundesregierung gesetzliche Vorschriften aufs Auge drücken will. Das ist beim geplanten Integrationsgesetz, mit dem Zuwanderer und Asylberechtigte zu Deutsch- und Wertekursen sowie gemeinnütziger Arbeit ohne eigene Bezahlung verpflichtet werden sollen, nicht anders.

Die Länder tragen zwar Sanktionen bei Integrationsverweigerung mit, wollen sich diese aber nicht vom Bund per Gesetz diktieren lassen. Das war einer von mehreren offenen Punkten, die am Montag einen Beschluss des Integrationspakets heute, Dienstag, im Ministerrat infrage stellten. Nach dem Entwurf von Außen- und Integrationsminister Sebastian Kurz (ÖVP) müssten die Länder bei Verstößen gegen die Mitwirkungspflicht zur Integration Sanktionen in Form der Kürzung der Mindestsicherung setzen. Damit wollte Kurz sicherstellen, dass es auch zu entsprechenden Strafen kommt.

Die Länder sehen darin einen Eingriff in ihre Kompetenzen: Es handle sich um keine Grundsatzbestimmung des Bundes, daher seien die Länder für Sanktionen wie Kürzung oder Streichung der Mindestsicherung zuständig. Besonders Vorarlberg und die Steiermark machten klar, dass es im Land ohnehin Sanktionsregeln gebe. In der Koalition wurde mit Staatssekretärin Muna Duzdar (SPÖ) nach einer Lösung und Formulierung gesucht, die möglichst einheitliche Sanktionen bei Integrationsverweigerung gewährleistet, den Ländern aber Spielraum lässt.

Ein weiterer offener Punkt betraf das Verbot der Koran-Verteilung durch Salafisten. Die von Kurz vorgesehene Möglichkeit der Untersagung in der Straßenverkehrsordnung hat einen Haken. In Parks wäre dies weiter möglich, daher sollte das im Sicherheitspolizeigesetz geregelt werden. (red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.03.2017)

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