Drei Jahre Warten auf die Eltern

Symbolbild: Teddybär eines Kindes, aufgenommen am Grenzübergang Spielfeld
Symbolbild: Teddybär eines Kindes, aufgenommen am Grenzübergang Spielfeld(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Subsidiär Schutzberechtigte müssen lange warten, bevor sie ihre Eltern nach Österreich holen können. Das sei verfassungswidrig, meint nun ein Jurist.

Wer keinen Asylgrund vorweisen kann, aber auch nicht abgeschoben werden darf, weil im Heimatland sein Leben oder seine Gesundheit bedroht wäre, ist ein subsidiär Schutzberechtigter. Für diese Gruppe gelten striktere Regeln als für Asylberechtigte, auch beim Familiennachzug. Erst frühestens drei Jahre nach Zuerkennung des Status als subsidiär Schutzberechtigter können die Familienangehörigen des Geflüchteten beantragen, nach Österreich nachzukommen. Das sei vor allem bei unbegleiteten Minderjährigen problematisch, meint nun ein Jurist.

Philip Czech vom Österreichischen Institut für Menschenrechte an der Universität Salzburg ortet einen Verstoß gegen das im Verfassungsrang stehende Recht auf Privat- und Familienleben, wenn Minderjährige drei Jahre lang ohne ihre Eltern auskommen müssen. „Diese Wartefrist steht zudem in einem Spannungsverhältnis zur völker-, europa- und verfassungsrechtlichen Verpflichtung, das Kindeswohl vorrangig zu berücksichtigen“, meint Czech.

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