Causa Glücksspiel gegen Grasser, Meischberger und Wohlfahrt eingestellt

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GrasserClemens Fabry / Die Presse
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Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hatte sieben Jahre lang ermittelt. Ein "strafbares Verhalten war nicht erweislich".

Nach sieben Jahren Ermittlungen wegen Bestechungs- und Untreueverdachts ist das Verfahren gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP), den Lobbyisten Walter Meischberger sowie Ex-Novomatic-Chef Franz Wohlfahrt in der Causa Glücksspiel eingestellt worden. Grassers Anwalt Manfred Ainedter zeigt sich am Donnerstag "natürlich froh" über die Entscheidung, kritisiert aber die lange Verfahrensdauer.

Das Verfahren war laut Ainedter aufgrund einer Anzeige des Grünen Peter Pilz vom 10. Mai 2010 seit knapp sieben Jahren anhängig. Zunächst hat die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt, im Mai 2014 dann die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) die Ermittlungen übernommen. Die WKStA habe viele prominente Zeugen geladen, darunter Politiker wie Ex-Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (ÖVP), ÖVP-Klubobmann Reinhold Lopatka, die Ex-Vizekanzler Wilhelm Molterer (ÖVP) und Hubert Gorbach (BZÖ), Ex-SPÖ-Klubobmann Josef Cap, Ex-Finanzminister Hannes Androsch (SPÖ), Ex-BZÖ-und Ex-FPÖ-Klubobmann Peter Westenthaler, Ex-Bundeskanzler Alfred Gusenbauer (SPÖ) und den nunmehrigen Bundespräsidenten Alexander Van der Bellen, sagte Ainedter.

"Es ist höchst bedauerlich, dass diese Verfahren derartig lang dauern", meint Ainedter. Für die Betroffenen - Grasser, Meischberger und Wohlfahrt - sei dies "eigentlich unzumutbar". Der Anwalt zitiert aus dem Akt, wonach die WKStA bereits im September 2014 einen Abschluss der Ermittlungen bis Jahresende 2014 angestrebt habe. Nun sei das Verfahren erst im April 2017 eingestellt worden. Sein Mandant Grasser sei "natürlich froh, dass dieses Verfahren ein Ende hat". Grasser glaube auch, dass das Hauptverfahren, nämlich die Causa Buwog/Terminal Tower, eingestellt werde.

"Ein strafbares Verhalten war nicht erweislich"

Die Sprecherin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), Alexandra Baumann, bestätigte am Donnerstag die bereits gestern vom "Standard" berichtete Einstellung des Ermittlungsverfahren "gegen Karl-Heinz Grasser, Walter Meischberger und einen ehemaligen Vorstand der Novomatic AG wegen des Verdachts der Bestechung, der Geschenkannahme durch Beamte und der Untreue im Zusammenhang mit einer Zahlung in Höhe von 100.000 Euro an Karl-Heinz Grasser für dessen Unterstützung bei der Liberalisierung des Glücksspielmonopols im Bereich der elektronischen Lotterien und der anschließenden Erteilung einer entsprechenden Konzession an die Novomatic AG im Jahr 2005". Das Verfahren "wurde nach umfangreichen Ermittlungen gemäß Paragraf 190 Ziffer 2 StPO eingestellt, weil ein strafbares Verhalten nicht erweislich war".

Ebenso wurde das Ermittlungsverfahren gegen Meischberger und zwei weitere Personen "wegen des Verdacht der Untreue in Verbindung mit der Bezahlung von Scheinrechnungen in der Höhe von 600.000 Euro über nicht werthaltige und somit rechtsgrundlose Leistungen mangels tragfähigen Nachweises einer strafbaren Handlung gemäß Paragraf 190 Z 2 StPO eingestellt".

Die WKStA hatte im Mai 2014 das Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft Wien an sich gezogen, "weil es Überschneidungen zu den Faktenkomplexen Buwog und Terminal Tower gab", so die Sprecherin. In der Causa Buwog und Linzer Terminal Tower hat die WKStA im Juli 2016 eine Anklage gegen Grasser, Meischberger und andere erhoben. Die Beschuldigten haben gegen die Anklage Berufung erhoben, über die noch nicht entschieden worden ist.

(APA)

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