Wenn das Gericht der Macht im Weg steht

UeBERGABE DES AMTSGEBAeUDES FUeR DAS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT: AUSSENANSICHT
UeBERGABE DES AMTSGEBAeUDES FUeR DAS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT: AUSSENANSICHTAPA/ROLAND SCHLAGER
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Die Landeshauptleute wollen nach der Entscheidung zur dritten Piste, dass wieder die Politik statt der Richter entscheidet. Das wäre ein Rückschritt. Wenn die Politik solche Projekte will, kann sie aber die Gesetzesgrundlagen ändern.

Lang hatten sich die Landeshauptleute dagegen gewehrt, Macht abzugeben. Schließlich nahmen im Jahr 2014 doch die neuen Verwaltungsgerichte (neun auf Landes-, zwei auf Bundesebene) ihre Arbeit auf. Nun, inmitten ihres Ärgers über die ablehnende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) zur dritten Piste in Schwechat, scheint den Landespolitikern die Zeit gekommen, ihre Macht zurückzuholen. Wichtige Entscheidungen wie jene zum Flughafen dürften nicht von Gerichten gefällt werden, erklärten die Landeshauptleute. Das freilich zeugt von einem höchst problematischen Rechtsstaatsverständnis.

So weit, das scheinen die Landeshauptleute zu fürchten, kommt es am Ende noch, dass Gerichte über das Recht entscheiden. Dabei ist es doch ganz einfach: Die Politik macht die Gesetze, und die Gerichte wenden sie an. Nun kann man darüber streiten, ob das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts inhaltlich richtig war. Aber es war jedenfalls das gute Recht der Richter, in der Sache so zu entscheiden. Und möglich gemacht hat die Entscheidung gegen die dritte Piste eben gerade die Politik mit jenen Gesetzen, die sie zum Umweltschutz erlassen hat.

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