Gesetz zur medizinischen Primärversorgung geht in Begutachtung

Pamela Rendi-Wagner
Pamela Rendi-WagnerAPA/ROBERT JAEGER
  • Drucken

Bis 2021 soll es zumindest 75 Primärversorgungseinrichtungen geben. Der Gesetzesentwurf kommt der Ärztekammer entgegen.

Nach jahrelangen Verhandlungen hat Gesundheitsministerin Pamela Rendi-Wagner (SPÖ) am Freitag den Gesetzesentwurf für die medizinische Primärversorgung in Begutachtung geschickt. Der mit der ÖVP abgestimmte Entwurf orientiert sich über weite Strecken an dem Referentenentwurf vom Februar, den die Ärztekammer abgelehnt hat. Er kommt der Standesvertretung aber auch entgegen.

Die Begutachtung soll nun vier Wochen dauern. Ziel des Gesundheitsministeriums ist ein Beschluss des Gesetzes noch vor dem Sommer. Bis 2021 soll es zumindest 75 Primärversorgungseinrichtungen geben.

Eine Primärversorgungseinheit hat jedenfalls aus einem Kernteam aus Allgemeinmedizinern und Pflegekräften zu bestehen, auch Kinderfachärzte können Teil davon sein. Orts- und bedarfsabhängig können Angehörige von Sozial- und Gesundheitsberufen (z.B. Therapeuten, Ernährungsberater etc.) "verbindlich und strukturiert eingebunden werden", heißt es in dem Entwurf. Damit soll die Teamarbeit zwischen den Ärzten und mit anderen Gesundheitsberufen gefördert werden.

Festgehalten ist in dem Gesetzesentwurf, dass eine Primärversorgungseinheit entweder an einem Standort oder als Netzwerk organisiert sein kann, wobei Netzwerke eher in ländlichen Gebieten zum Tragen kommen werden, wie es in den Erläuterungen heißt. An einem Standort kann sie als Gruppenpraxis oder in Form eines selbstständigen Ambulatoriums geführt werden. Wird sie als Netzwerk, z.B. in Form eines Vereins, geführt, "so kann diese nur aus freiberuflich tätigen Ärztinnen und Ärzten, anderen nichtärztlichen Angehörigen von Gesundheits- und Sozialberufen oder deren Trägerorganisationen gebildet werden".

"Bedarfsgerechte Öffnungszeiten" erforderlich

Genau definiert werden auch die Anforderungen an eine Primärversorgungseinheit. Gefordert werden etwa eine wohnortnahe Versorgung und eine gute verkehrsmäßige Erreichbarkeit. Auch "bedarfsgerechte Öffnungszeiten mit ärztlicher Anwesenheit jedenfalls von Montag bis Freitag, einschließlich der Tagesrandzeiten" sind erforderlich. Für Akutfälle muss auch außerhalb der Öffnungszeiten in Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitseinrichtungen die Erreichbarkeit organisiert werden. Telemedizinische telefon- und internetbasierte Dienste (TEWEB) sind einzubinden. Hausbesuche sind zu gewährleisten.

Bei der Auswahl der Bewerber für neue Primärversorgungseinheiten wird bestehenden Praxen Vorrang eingeräumt. Der Befürchtung der Ärztekammer vor einer Verdrängung der Hausärzte begegnet der Entwurf: "Die örtliche Gebietskrankenkasse hat zunächst ihre Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie ihre Vertrags-Gruppenpraxen für Allgemeinmedizin, deren Planstellen im Stellenplan (...) für die konkrete Primärversorgungseinheit vorgesehen sind, einzuladen." Erforderlichenfalls seien weitere Allgemeinmediziner und Kinderärzte zur Bewerbung einzuladen. Erst wenn nach sechs Monaten keine geeigneten Bewerbungen vorliegen, hat die Einladung zur Bewerbung über diesen Personenkreis hinaus zu erfolgen.

Auch der Befürchtung der Ärzte vor einem Einstieg von Großkonzernen wird in dem Entwurf nun Rechnung getragen. Gesellschafter von Primärversorgungseinheiten in Form von selbstständigen Ambulatorien "dürfen nur gemeinnützige Anbieter gesundheitlicher oder sozialer Dienste, Krankenversicherungsträger oder Gebietskörperschaften sein".

Vorgesehen ist ein bundesweiter Gesamtvertrag, der die Grundzüge regelt und der zwischen Hauptverband der Sozialversicherungsträger und der Österreichischen Ärztekammer abgeschlossen werden soll. Dazu soll jede Primärversorgungseinheit einen Einzelvertrag mit der jeweiligen Krankenkasse abschließen. Darin sollen nicht nur die anzubietenden Leistungen definiert werden, sondern auch die Honorierungsformen werden darin angesprochen. So soll sich die Honorierung der Ärzte nicht nur aus Grund- und Fallpauschalen und Einzelleistungsvergütungen zusammensetzen, es können auch Bonuszahlungen für speziell vereinbarte Versorgungsziele vereinbart werden.

Ärztekammer sieht Fortschritte

Ärztekammer-Präsident Artur Wechselberger reagierte am Freitag durchaus positiv auf den Begutachtungsentwurf. Die Ärztekammer sei in den letzten Wochen intensiv in die Diskussionen eingebunden gewesen. Dabei habe man auch Fortschritte erzielt.  Man werde nun in der Begutachtung weitere Vorschläge einbringen und hoffe, dann auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen, sagte Wechselberger.

Der Ärztekammer-Präsident betonte, er habe immer schon darauf hingewiesen, dass es Verbesserungen in der Primärversorgung geben müsse. Man müsse aber eine Struktur finden, die auch für die Ärzte attraktiv sei und von diesen angenommen werde. Er erwarte, dass man nun einen Kompromiss finden könne.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.