Telekom: Gorbach könnte weniger zahlen als seine Sekretärin

Hubert Gorbach
Hubert GorbachAPA/HELMUT FOHRINGER
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Dem früheren Vizekanzler wurde von der Justiz eine Diversion angeboten. Nimmt er das Angebot an, soll er laut "Falter" eine Geldbuße von 1680 Euro bezahlen.

Der ehemalige Vizekanzler Hubert Gorbach (FPÖ/BZÖ), dem in der Telekom-Affäre von der Justiz statt einer Anklage eine Diversion angeboten wurde, soll laut einem Bericht des Magazins "Falter" nur 1680 Euro Geldbuße zahlen - weniger als seine Sekretärin, die ein Diversionsangebot mit 4000 Euro erhalten haben soll. Dazu kämen für Gorbach noch 5000 Euro Verfahrenskosten und 100.000 Euro Wiedergutmachung.

Die "milde Sanktion" sei vom Weisungsrat und von Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) genehmigt worden, schreibt der "Falter" in seiner jüngsten Ausgabe laut Vorausbericht. Gorbachs Sekretärin solle, weil sie besser verdiene als ihr Ex-Chef, 4000 Euro Geldbuße berappen, plus 50.000 Euro Teilschadenswiedergutmachung an die Telekom.

Anwalt und Staatsanwaltschaft kommentieren Zahlen nicht

Ob Gorbach das Diversionsangebot der Justiz, das ihm eine Anklage ersparen würde, annimmt ist unklar. Wie sein Anwalt Herbert Eichenseder am Dienstag sagte, sei die Frist dafür noch offen. Gorbach werde aus Vorarlberg nach Wien kommen. Zu den vom "Falter" kolportierten Geldbeträgen wollte sich der Anwalt nicht äußern. Zuvor hatte schon die Staatsanwaltschaft Wien sich bedeckt über die Höhe der Geldbuße gegeben.

Gegen Gorbach wurde im Verfahren rund um die Schwarzen Kassen der Telekom Austria ermittelt. Der Vizekanzler hatte nach Ende seiner Amtszeit von der Telekom 268.000 Euro erhalten, mit einem Teil davon hatte er seine Sekretärin finanziert. Die Zahlung sollte ein Dankeschön dafür sein, dass Gorbach der Telekom die für sie lukrative Universaldienstverordnung ermöglichte, hieß es in Medien. Gorbach selber hat alle Vorwürfe bestritten.

Voraussetzungen für Diversion

Für eine Diversion gibt es mehrere Voraussetzungen: Es muss sich um ein Offizialdelikt handeln, das also von Amts wegen verfolgt wird, der Sachverhalt muss hinreichend geklärt sein, es darf sich um keine schwere Straftat handeln und der Beschuldigte darf keine schwere Schuld auf sich geladen haben. Weiters darf keine Prävention erforderlich sein, wenn also eine gerichtliche Strafe nicht notwendig ist, um den Beschuldigten von weiteren strafbaren Handlungen abzuhalten oder um Nachahmungstätern entgegenzuwirken. Schließlich muss sich der Beschuldigte mit der Diversion einverstanden erklären und die Folgen akzeptieren.

Das Geld der Telekom floss - gegen Scheinrechnungen - über den früheren Telekom-Lobbyisten Peter Hochegger und Gorbachs Sekretärin an den früheren Spitzenpolitiker von FPÖ und BZÖ. Ein Teil der Mittel soll der Bezahlung seiner Sekretärin gedient haben, der Rest (139.200 Euro) an Gorbach gegangen sein. Gorbach hat bisher alle Vorwürfe zurückgewiesen.

Die Staatsanwaltschaft Wien hat in der Causa fünf Beschuldigte nicht rechtskräftig wegen Untreue, Geldwäscherei und falscher Beweisaussage angeklagt. Konkret wurden Rudolf Fischer, Ex-Vorstand der Telekom, und Peter Hochegger, Ex-Lobbyist, wegen Untreue sowie Geschenkannahme als Machthaber angeklagt. Die Strafdrohung für das Verbrechen der Untreue beträgt bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe. Hochegger ist zusätzlich noch wegen falscher Beweisaussage angeklagt. Weiters sind Walter Meischberger, früherer FPÖ-Politiker und Ex-Lobbyist, sowie Michael Fischer, ehemals Public Affairs-Manager bei der Telekom und Ex-ÖVP-Organisationsreferent, wegen Geldwäscherei angeklagt. Hier liegt die Strafdrohung bei bis zu fünf Jahren Haft. Der fünfte Beschuldigte wurde von der Staatsanwaltschaft nicht genannt. Für alle gilt die Unschuldsvermutung.

(APA)

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