Justizministerium verteidigt 1680-Euro-Anbot an Gorbach

Ansicht der Statue der 'Justitia'
Ansicht der Statue der 'Justitia'APA/BARBARA GINDL
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Die Höhe der Geldbuße sei an das Einkommen des früheren Vizekanzlers angepasst, sagt Strafrechts-Sektionschef Pilnacek. Nimmt Gorbach an, erspart er sich eine Anklage in der Causa Telekom.

Das Justizministerium hat das vom "Falter" berichtete Diversionsangebot für den früheren Vizekanzler Hubert Gorbach (FPÖ/BZÖ) bestätigt. Die Höhe der Geldbuße, nämlich 1680 Euro, sei an Gorbachs Einkommen angepasst, sagte Strafrechts-Sektionschef Christian Pilnacek. Wenn Gorbach die Diversion annimmt erspart er sich eine Anklage rund um die "Schwarzen Kassen" bei der Telekom Austria. Die Staatsanwaltschaft Wien habe die Diversion vorgeschlagen, die Oberstaatsanwaltschaft, der Weisungsrat und zuletzt Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) hätten das genehmigt, erläuterte Pilnacek.

Gorbach hatte nach seinem Ausscheiden aus der Politik im Jänner 2007 in regelmäßigen Zahlungen insgesamt 268.000 Euro von der Telekom Austria erhalten. Mit einem Teil des Geldes wurde seine Sekretärin bezahlt, den Rest von 138.000 Euro behielt Gorbach für sich. Deswegen wurde gegen den Ex-Vizekanzler im Verfahren um die "Schwarzen Kassen" der Telekom ermittelt. Während die Staatsanwaltschaft fünf Personen nicht rechtskräftig angeklagt hat, wurden Gorbach und seiner ehemaligen Sekretärin eine Diversion angeboten. Die Causa war auch schon im parlamentarischen Korruptions-Untersuchungsausschuss 2012 Thema. Damals wies Gorbach alle Vorwürfe von Schmiergeld und Gesetzeskauf im Zusammenhang mit der von ihm erlassenen Universaldienstverordnung, die der Telekom Austria genutzt hatte, zurück.

"Warum sollte einem ehemaligen Politiker, der das Geld nach seinem Ausscheiden aus der Politik empfangen hat, die Diversion nicht zugutekommen?", meint Pilnacek. Die Voraussetzungen für eine Erledigung durch Diversion lägen in seinem Fall vor. Die Staatsanwaltschaft Wien habe die Diversion vorgeschlagen und die Höhe der Geldbuße sei mit entsprechenden Tagsätzen an Gorbachs derzeitiges Einkommen angepasst. Zusätzlich soll Gorbach für Verfahrenskosten in Höhe von 5000 Euro aufkommen und an die Telekom Austria eine Teilschadenswiedergutmachung von 100.000 Euro zahlen.

Laut dem Wochenmagazin "Falter" liegt Gorbachs monatliches Nettoeinkommen bei 1573 Euro. Auf seine Politikerpension in Höhe von 11.000 Euro muss Gorbach aufgrund einer Gesetzesänderung in Vorarlberg noch warten.

"Es gab keine Einflussnahme des Ministers"

Der Vorschlag zur Diversion sei von der Staatsanwaltschaft Wien gekommen, sagte Pilnacek: "Die Staatsanwaltschaft Wien hat das von sich aus vorgeschlagen, es wurde von den oberen Instanzen keine Weisung gegeben". Das Ministerium habe lediglich wissen wollen, ob die Voraussetzung für die Diversion erfüllt sei, dass nämlich Gorbach für seine Tat Verantwortung übernehme. Da die sonstigen Voraussetzungen laut Pilnacek auch vorliegen habe die Staatsanwaltschaft die Diversion so vorgeschlagen. Die Oberstaatsanwaltschaft, die zuständige Sektion im Justizministerium und der Weisungsrat hätten dies so zur Kenntnis genommen. Letztlich habe auch Justizminister Brandstetter (ÖVP) dies genehmigt. "Es gab keine Einflussnahme des Ministers, er hat sich der Meinung aller befassten Instanzen angeschlossen", meinte Pilnacek. "Die Diversion ist eine Möglichkeit, die das Recht vorsieht. Es war bei Gorbach kein Grund vorhanden, ihm diese Rechtswohltat nicht zu gewähren".

Auf die Frage, ob das nicht ein "gutes Geschäft" für Gorbach gewesen sei - nachdem er 278.000 Euro erhalten hatte bzw. ihm das Geld durch die Bezahlung seiner Sekretärin zugute kam, muss er nun nur 106.680 Euro zahlen - meinte Pilnacek, so könne man das nicht sehen. Es sei ja nicht hundertprozentig sicher, ob ein allfälliges Strafverfahren mit einer Verurteilung geendet hätte. Und auch bei einer allfälligen Verurteilung wäre nicht automatisch das ganze Geld zurückgeflossen.

Ob Gorbach das Diversionsangebot der Justiz, das ihm eine Anklage ersparen würde, annimmt ist bisher unklar. Wie sein Anwalt Herbert Eichenseder am Dienstag sagte, sei die Frist dafür noch offen.

(APA)

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