Regress in allen Bundesländern möglich

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Zuständig für die Pflegefinanzierung sind die Länder, die sich die Kosten für die Heimplätze teils bei den Betroffenen zurückholen. Oftmals kommen Ehepartner in die Ziehung, Kinder nicht mehr.

Nach der SPÖ hat sich nun auch Sebastian Kurz für die ÖVP dem Thema Pflege angenommen und für eine Abschaffung des Regresses eingesetzt. Zuständig für die Pflegefinanzierung sind allerdings die Länder, die sich die Kosten für die Heimplätze zumindest teilweise bei den Betroffenen zurückholen und auf deren Vermögen zugreifen. Teilweise kommen auch Ehepartner in die Ziehung, Kinder aber nicht mehr.

Zur Finanzierung der Pflegeplätze behalten die Länder die Pension und das Pflegegeld der Betroffenen ein - behalten dürfen die Pflegebedürftigen 20 Prozent der Pension sowie einen Teil des Pflegegeldes. Reichen Pension und Pflegegeld nicht aus, dann wird auch das Vermögen herangezogen. So kann also beispielsweise eine Eigentumswohnung entsprechend belastet werden. Lediglich ein "Freibetrag" bleibt unangetastet. In mehreren Ländern können auch Ehegatten und Lebenspartner zur Kostenbeteiligung gezwungen werden.

Die SPÖ hat die Abschaffung des Pflegeregresses bereits als Koalitionsbedingung definiert. Nun hat sich auch ÖVP-Chef Sebastian Kurz dafür ausgesprochen. Die SPÖ will das Aus des Regresses über eine Steuer auf Erbschaften und Schenkungen ab einer Million Euro gegenfinanzieren. Kurz plant die Finanzierung aus dem Budget, die Gegenfinanzierung selbst soll über andere Maßnahmen erfolgen. Kosten würde das laut Sozialministerium 100 Millionen Euro im ersten Jahr und in weiterer Folge 200 Millionen Euro - auch weil man damit rechnet, dass ohne Regress mehr Menschen stationäre Pflege in Anspruch nehmen. Aktuell sind es 75.000 bis 80.000, wobei das Ministerium schätzt, dass die Hälfte vom Vermögensregress betroffen ist.

"Ehegattenregress"

Wie sehen die Regressregeln in den Ländern nun aus? Wie aus einer Aufstellung des Sozialministeriums hervorgeht, liegt der "Freibetrag" je nach Bundesland zwischen 4000 (Wien) und 12.666,90 Euro (Niederösterreich). Der "Ehegattenregress" ist bis auf Kärnten, Steiermark und Niederösterreich in allen Bundesländern möglich, in Wien nur wenn ein zivilrechtlicher Unterhaltsanspruch besteht und ohne Zugriff auf das Vermögen.

Auch für den Rückgriff auf das Vermögen der Pflegebedürftigen gibt es unterschiedliche Fristen - in der Regel sind es drei Jahre, in Salzburg fünf und in Vorarlberg bis zu zehn Jahre. Außerdem kann das Vermögen nicht einfach durch Verschenken oder Vererben "in Sicherheit gebracht" werden: Für Erben gibt es teils empfindlich längere Regressfristen (in Wien zehn Jahre), auch Geschenke können bis zu fünf Jahre zurückgefordert werden. Der sogenannte "Angehörigenregress" bei den Kindern wurde aber flächendeckend abgeschafft.

(APA)

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