Experte: Gesetz zur Primärversorgung ist eine Totgeburt

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Der Nationalrat stellt die Weichen für die Schaffung von 75 Primärversorgungszentren österreichweit.

Bis zuletzt wurde am Dienstag um Details zum Primärversorgungsgesetz gefeilscht, das am Mittwoch im Nationalrat beschlossen werden soll. Das Gesetz bildet die Basis für eine weitreichende Umgestaltung des Gesundheitswesens: Bis zum Jahr 2021 sollen österreichweit 75 Primärversorgungseinheiten entstehen und teilweise die Hausärzte ersetzen. Die Idee hinter der Primärversorgung: Mehrere Ärzte und Mitglieder anderer Gesundheitsberufe arbeiten zusammen und bieten ein breites Versorgungsspektrum und attraktive Öffnungszeiten an. Damit sollen die Spitäler entlastet und dem sich abzeichnenden Ärztemangel am Land begegnet werden. Die Ärztekammer betrachtete die Initiative immer skeptisch. Aber auch der Gesundheitsexperte Ernest Pichlbauer, an sich ein Anhänger der Idee der Primärversorgung, hält das nun vorliegende Gesetz für nicht sinnvoll. Zwei erst im Zuge der Begutachtung eingefügte Änderungen würden dazu führen, dass aus dem Gesetz eine „Totgeburt“ wird.

Erstens geht es um die auf Druck der Ärztekammer eingeführte Bestimmung, dass Kapitalgesellschaften keine Ambulatorien betreiben dürfen. Dies bleibt laut Gesetz gemeinnützigen Anbietern wie Gemeinden oder Krankenkassen vorbehalten. Diese Bestimmung verhindere aber auch, dass Ärzte, die ein Ambulatorium betreiben wollen, sich einen Investor für eine Minderheitsbeteiligung holen, so Pichlbauer. Sie seien damit auf Fremdkapital angewiesen: „Das wird dazu führen, dass es Ambulatorien im Eigentum von Ärzten praktisch nicht geben wird.“
Aber auch die zweite Variante einer Primärversorgungseinheit, eine Gruppenpraxis mehrerer Ärzte, sei unattraktiv gemacht worden. Es ist den Gruppenpraxen nämlich nicht erlaubt, Ärzte anzustellen. Damit müssen sie, um eine kontinuierliche Betreuung sicher zu stellen, auf Vertretungsärzte zurückgreifen, womit sie sich aber rechtlich auf dünnes Eis begeben: Wenn ein Vertretungsarzt regelmäßig beschäftigt wird, kann die Sozialversicherung dies als verstecktes Angestelltenverhältnis betrachten und Beiträge nachfordern.

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