Was darf der Staat in Zukunft sehen?

Nicht nur auf E-Mail-Entwürfe oder Messenger-Nachrichten, auch Fotos in der Cloud sollen überwacht werden können.
Nicht nur auf E-Mail-Entwürfe oder Messenger-Nachrichten, auch Fotos in der Cloud sollen überwacht werden können.(c) REUTERS (Mike Blake)
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Der Gesetzesentwurf des Justizministeriums stößt auf massiven Widerstand: Die Behörden könnten auf weitaus mehr Informationen zugreifen als angenommen. Was plant die Regierung, was befürchten die Kritiker? Ein Überblick.

Wien. Für Stellungnahmen ist eigentlich noch Zeit – die Begutachtungsfrist läuft immerhin noch bis zum 21. August. Aber schon jetzt ist das geplante Sicherheitspaket der Regierung auf massive Kritik gestoßen – vor allem jener Teil, der von Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) initiiert wird. Die Nichtregierungsorganisation Epicenter Works errichtete mit der Homepage www.überwachungspaket.at ein Tool für kritische Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf. Gestern, Dienstag, hatten mehr als 3700 Personen mitgemacht.

Der Plan

Kurz zusammengefasst: Das Justizministerium will mehr Möglichkeiten, verdächtige Personen zu überwachen. Neu ist, dass man in Zukunft (sollte das Gesetz im Herbst beschlossen werden) auch auf die Kommunikation verschlüsselter Messenger-Dienste zu greifen kann, wie zum Beispiel Whatsapp. Allerdings können auch E-Mail-Entwürfe überwacht werden, lokal gespeicherte Daten hingegen nicht. Zulässig soll diese Überwachung sein, wenn ein terroristischer Hintergrund vermutet wird. Bzw. wenn nach einer Straftat eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren droht. Das wäre laut Justizressort beispielsweise ein Raubüberfall im Wert von mehr als 300.000 Euro oder Körperverletzung mit Todesfolge. Um bei einem Verdachtsfall an diese Daten zu kommen, muss ein Überwachungsprogramm installiert werden. Die Software kann entweder manuell oder sozusagen ferngesteuert installiert werden.

Die Kritik

Datenschützer warnen, dass eine Einführung des Trojaners ohne Spionagesoftware nicht möglich sei. Weiters wird in dem Paket auch eine Neuauflage – mit dem Einfrieren von Daten – der Vorratsdatenspeicherung gesehen. Und: Außerdem gehe das Gesetz weiter als angekündigt, analysiert IT-Experte und ORF-Journalist Erich Möchel. So sollen künftig auf richterliche Anweisungen nicht nur Chats und Emails überwacht werden können, sondern auch alles, was in einer Cloud routinemäßig gespeichert wird – wie etwa Fotos und Kontaktdaten.

Technisch gesehen hat der Bundestrojaner noch einen Hemmschuh: Wie bei jedem anderen Virus oder Trojaner kann dieser überhaupt nur installiert werden, wenn eine Sicherheitslücke in einem Betriebssystem existiert. Man könnte das mit einer Immunschwäche vergleichen. Nun ist es aber so, dass diese Sicherheitslücken auch von kriminellen Vereinigungen gesucht und genutzt werden. Während der Staat bisher ein Interesse hatte, dass diese Sicherheitslücken geschlossen werden, um Cyberkriminalität zu verhindern, braucht er diese jetzt.

Dazu kommt weiters, dass Anbieter von Betriebssoftware generell wollen, dass ihre Systeme möglichst sicher sind. Eine Antivirensoftware wird ständig weiterentwickelt – und unter Umständen findet und blockiert diese den österreichischen Staatstrojaner. Österreich wird mit Firmen wie Google oder Windows verhandeln müssen, damit ihre Virenprogramme nicht auf die Überwachungssoftware anspringen – ob diese daran ein Interesse haben, ist fraglich.

Die Entgegnung

Das Justizministerium versicherte am Dienstag, dass es nicht um die Überwachung der Bevölkerung gehe – sondern dies nur im Einzelfall mit richterlicher Anordnung möglich sein wird: „Jetzt so zu tun, als könnten wir alles überwachen, ist falsch.“ Auch von einer Vorratsdatenspeicherung könne man nicht sprechen. Auch in diesen Fällen könne man auf im Anlassfall gespeicherte Daten nur nach einem richterlichen Beschluss zugreifen. Weiters wird darauf hingewiesen, dass eine Überwachung von SMS oder Whats-App-Nachrichten schon heute rechtlich möglich ist – es fehle nur an technischen Möglichkeiten. Um diese einsetzen zu können, brauche es eben ein neues Gesetz.

Die Pläne in der EU

Derzeit gibt es in rund 13 europäischen Ländern ähnliche Gesetze oder Entwürfe: Erst vor Kurzem hat Deutschland ein neues Gesetz erlassen, das viel weitreichendere Überwachungsmaßnahmen vorsieht als der österreichische Entwurf. So ist es etwa erlaubt, den gesamten Computer zu durchsuchen – nicht nur die Nachrichtenprotokolle. Auch einige osteuropäische Staaten haben hier rigorose Gesetze – und eine lange Geschichte beim Thema Überwachung.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.07.2017)

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