Volkspartei, Neos und FPÖ beantragten eine Schuldenbremse. Ein Beschluss ist unwahrscheinlich.
Wien. Bei der Sondersitzung des Nationalrats am Mittwoch wurden einige Gesetze auf den Weg gebracht. Technisch geht es hier um Anträge, die mit einer Fristsetzung versehen wurden und damit noch problemlos bei der Sitzung am 12. Oktober beschlossen werden können. Dabei geht es etwa darum, dass Lehrlingen die Internatskosten vom Insolvenzentgeltfonds übernommen werden sollen.
Ebenfalls eine Mehrheit fand ein weiterer SPÖ-Antrag diesmal zur Behindertenpolitik, der unter anderem 90 Millionen Euro für Maßnahmen der beruflichen Inklusion vorsieht. Schließlich kam die SPÖ noch mit einem Antrag durch, der Bankomatgebühren einschränkt. Diese sollen nur noch möglich sein, wenn alternativ eine pauschale Kontovariante angeboten wird. Alle Fraktionen stimmten für einen Entschließungsantrag der Grünen, der eine Informationspflicht der Staatsanwaltschaft an die Bezirksverwaltungsbehörden über Strafverfahren, die im Zusammenhang mit Übergriffen in Alten-, Pflege- oder sonstigen öffentlichen Betreuungseinrichtungen stehen, verlangt.
Bisher unüblich war, dass auch die ÖVP aktiv mit anderen Parteien gegen den vormaligen Koalitionspartner stimmt. Diesmal war es der Fall, als es um die Etablierung einer Schuldenbremse in der Verfassung ging. Der Antrag wurde gemeinsam von Volkspartei, Neos und FPÖ getragen und fand damit bezüglich der Fristsetzung eine Mehrheit. Im Plenum dürfte er letztlich aber scheitern, da gegen SPÖ und Grüne die notwendige Verfassungsmehrheit nicht zu erreichen ist.
Noch in der Schwebe ist die Reform des Unterhaltsvorschusses, zu der es drei Anträge – von SPÖ, ÖVP und FPÖ – gibt. Geplant ist nun eine Sitzung des Familienausschusses, in der man sich annähern will.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.10.2017)