Macht im Staat

Präsident als Herr der Regierungsbildung hat nur rechtlich freie Hand

(c) Clemens Fabry
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Ein neues, von Ex-VfGH-Präsident Ludwig Adamovich mitherausgegebenes Buch beleuchtet die Rolle des Bundespräsidenten „von innen“.

Wien. Am Sonntag sind die Wähler am Wort und dann der Bundespräsident. Ohne ihn kann keine Regierung gebildet werden. Nach dem Text der Verfassung ist der Präsident bei der Ernennung des nächsten Bundeskanzlers sogar völlig frei. Die Realität sieht freilich anders aus: Die Freiheit des Präsidenten reicht nur so weit, wie es die gewählten Kräfte im Parlament zulassen.

Auf diese Zusammenhänge bei der Regierungsbildung weist das soeben erschienene Buch „Der österreichische Bundespräsident“ hin, das der frühere Präsident des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) Ludwig Adamovich zusammen mit den beiden Diplomaten Franz Cede und Christian Prosl herausgegeben hat. Die drei beschreiben zusammen mit der Heinz-Fischer-Biografin Elisabeth Horvath und sechs weiteren Autoren „Das unterschätzte Amt“, so der Untertitel. Und zwar „von innen“, also aus ihrer persönlichen Erfahrung in oder mit der Hofburg.

Nun, bei der Regierungsbildung – einer der wichtigsten präsidialen Befugnisse – empfiehlt es sich, das Amt nicht zu überschätzen. Denn auch wenn das einzige in Direktwahl vom Bundesvolk gewählte Organ rechtlich ungebunden ist, wen es nach der Wahl mit der Regierungsbildung beauftragt: Der Präsident muss berücksichtigen, dass „jedes Mitglied der Bundesregierung de facto vom Vertrauen des Nationalrates abhängig ist“, schreibt Koautor Heinz Fischer, von 2004 bis 2016 im Amt. Denn wer keine Mehrheit im Nationalrat hinter sich hat, läuft Gefahr, durch ein Misstrauensvotum abgesetzt zu werden. Eine Ausnahme bildet eine von der Opposition geduldete Minderheitsregierung, wie sie erst einmal im Amt war: 1970 mit dem Kabinett Kreisky I unter Bundespräsident Franz Jonas.

Schüssel verzichtete auf einen Auftrag

Hart an die Grenzen seiner Macht stieß in einem ebenfalls einmaligen Fall Thomas Klestil, Präsident von 1992 bis 2004. Nach der Nationalratswahl vom 3. Oktober 1999 wollte er den Usancen folgend den Chef der stimmenstärksten Partei mit der Regierungsbildung beauftragen. Das war SPÖ-Chef Viktor Klima. Nachdem Monate später Koalitionsverhandlungen mit der drittstärksten Partei, der ÖVP, gescheitert waren, vereinbarte deren Chef, Wolfgang Schüssel, mit der zweitstärksten Partei, der FPÖ, eine Koalition. Schüssel tat dies ohne Regierungsbildungsauftrag, und doch ist auch diese schwarz-blaue Bundesregierung „rechtmäßig ins Amt gelangt“, schreibt Georg Fröhlichsthal, in der Präsidentschaftskanzlei unter anderem für Verfassungsfragen zuständig.

Um eine Staatskrise zu vermeiden, musste Klestil die Regierung am 4. Februar 2000 angeloben, wenn auch mit legendärer eisiger Miene. „Das Einzige, was dem solcherart Gedemütigten dann noch blieb, war seine Ablehnung der beiden FPÖ-Minister-Kandidaten Thomas Prinzhorn und Hilmar Kabas“, so Elisabeth Horvath.

Hinter der roten Tapetentür

Warum aber wird das Amt des Bundespräsidenten nach Einschätzung des Herausgebertrios unterschätzt? Einerseits hat er rechtliche Mittel in der Hand – bis zur Entlassung der Regierung oder, auf deren Vorschlag, zur Auflösung des Nationalrats –, die ihn nach Adamovichs Worten „zur wesentlichen Autorität im Fall von tiefgreifenden Konflikten zwischen anderen Staatsorganen“ machen. Dazu kommen die Macht des Worts, das stille vermittelnde Wirken hinter der berühmten roten Tapentür, aber auch außenpolitische Akzente: So hat Heinz Fischer im Juli 2013 demonstrativ den bolivianischen Präsidenten Evo Morales besucht, als dieser auf dem Flughafen Wien vorübergehend festgehalten wurde (es gab den Verdacht, der NSA-Aufdecker Edward Snowden sei bei ihm an Bord). Ein hoher bolivianischer Orden für Fischer folgte ebenso wie eine Reihe von Aufträgen in Bolivien für österreichische Firmen.

Nicht übersehen sollte man auch die Rolle des Präsidenten als einer Art obersten Ombudsmanns der Republik, an den sich sehr viele Bürger mit sehr oft überzogenen Erwartungen wenden. Die Antwort folgt nach Möglichkeit binnen einer Woche. Ausnahme: „Wenn sich der Petent im Ton des Schreibens vergreift (z. B. beleidigende E-Mails), dann wird grundsätzlich nicht geantwortet“, schreiben Fröhlichsthal/Prosl.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.10.2017)

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