Das deutsche Bundesverfassungsgericht gibt Personen, die nicht eindeutig Mann oder Frau sind, ein Recht auf Eintragung eines dritten Geschlechts. Ähnliches könnte in Österreich bevorstehen.
Wien/Karlsruhe. Den Namen hat sich Vanja ausgesucht, weil es sowohl männliche Träger gibt als auch weibliche. Vanja ist 27 und wurde als Mädchen geboren, das stand zumindest in ihrem Geburtenregister. Seit mehreren Jahren kämpft Vanja dafür, dass Deutschland das dritte Geschlecht anerkennt. Demnach soll es im Geburtenregister neben „männlich“ und „weiblich“ die Wahlmöglichkeit „inter“ oder „divers“ geben. Nun hat die höchste Instanz Vanja und Mitstreitern recht gegeben: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe fordert das dritte Geschlecht im Geburtenregister. In Österreich sind vergleichbare Verfahren anhängig. Wird auch hier ein Höchstgericht zum Schluss kommen, ein Geschlecht X ist nötig?
Die Zahl der Personen, die medizinisch keinem der beiden Geschlechter klar zuzuordnen sind, wird auf etwa eine von tausend geschätzt. Deren ausdrückliche Anerkennung hat das Bundesverfassungsgericht mit dem Persönlichkeitsrecht und dem Verbot der Diskriminierung begründet, die im Grundgesetz verankert sind. Einen ersten Schritt in Richtung Anerkennung gab es in Deutschland bereits vor vier Jahren, als es möglich wurde, das Geschlecht in der Geburtsurkunde einfach nicht auszufüllen.