Wie lange Ex-Abgeordnete noch Geld bekommen können

Blick in den Plenarsaal des Parlaments
Blick in den Plenarsaal des Parlaments APA/ROLAND SCHLAGER
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Abgeordnete, die es nach der Wahl nicht mehr ins Parlament geschafft haben, können drei Monate lang eine Fortzahlung von 75 Prozent der monatlichen Bezüge beantragen.

Der neue Nationalrat hat seine Arbeit bereits wieder aufgenommen. 85 Mandatare haben den Wiedereinzug in das Hohe Haus allerdings nicht geschafft. Für sie besteht aber die Möglichkeit, zumindest noch wenige Monate lang, Geld vom Parlament zu erhalten. Zwar heißt es im Bundesbezügegesetz: "Der Anspruch auf Bezüge beginnt mit dem Tag der Angelobung und endet mit dem Tag des Ausscheidens aus der Funktion." Jedoch besteht die Möglichkeit auf eine "Bezugsfortzahlung".

So heißt es in § 6. (1): "Haben Organe keinen Anspruch auf die Fortsetzung einer Erwerbstätigkeit, gebührt ihnen bei Beendigung ihrer Funktionsausübung auf Antrag eine Fortzahlung von 75 Prozent der monatlichen Bezüge unter anteilsmäßiger Berücksichtigung der Sonderzahlungen." Diese Fortzahlung kann längstens für eine Dauer von drei Monaten erfolgen und wird von jenem Gehalt gerechnet, das der Abgeordnete in seiner parlamentarischen Funktion bezogen hat.

Seit Jänner 2017 haben Nationalratsabgeordnete Anspruch auf 8755,76 Euro pro Monat, weist die Homepage des Parlaments aus. Von diesem Ausgangsbetrag werden die Gehälter der übrigen Organe der Republik berechnet (der Bundespräsident erhält davon beispielsweise 280 Prozent, der Kanzler 250 Prozent etc.).

>>> Bundesbezügegesetz

>>> Bezügeinformationen auf der Parlamentshomepage

(Red.)

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