Kurz vor Start des Prozesses um Karl-Heinz Grasser und Co. prüft der OGH Zuständigkeitsfragen. Der für 12. Dezember fixierte Auftakt scheint unrealistisch.
Wien. „Der Buwog-Prozess ist so wie alle anderen Prozesse auch, nur größer.“ Das sagt das zuständige Gericht, das Straflandesgericht Wien. „In diesem Verfahren ist nichts so wie in anderen Verfahren.“ Sagen viele Beobachter. Letzteres scheint angesichts der derzeitigen Entwicklung eher zutreffend.
Wie berichtet, beginnt nun, nur zweieinhalb Wochen vor dem geplanten Prozessauftakt am 12. Dezember, der Oberste Gerichtshof (OGH) mit einer Prüfung der richterlichen Zuständigkeitsregeln. Und diese – anlässlich eines anderen Verfahrens vorgenommene – Prüfung könnte massive Auswirkungen auf den Buwog-Prozess haben.