Grasser-Prozess

Strafrechts-Sektionschef: "Es gab niemals eine Weisung"

Der Buwog-Prozess soll am 12. Dezember im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgerichts beginnen.
Der Buwog-Prozess soll am 12. Dezember im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgerichts beginnen. (c) Clemens Fabry (Presse)
  • Drucken

Der Prozess gegen Ex-Finanzminister Grasser und 14 weitere Angeklagte, der am 12. Dezember beginnen soll, sei ein "einzigartiger Fall", sagt Christian Pilnacek.

Sollten der ehemalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser und 14 weitere Personen am 12. Dezember im großen Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgerichtes auf der Anklagebank Platz nehmen, dann ist das ein "einzigartiger Fall", sagt der Sektionschef für Strafrechtsangelegenheiten im Justizministerium, Christian Pilnacek (der Termin wackelt derzeit gewaltig). Zwar habe es Verfahren gegen prominente Politiker schon in der Vergangenheit gegeben, aber noch nie habe sich die Anklage auf die aktive Zeit eines Ministers bezogen, der eben als Minister der Korruption verdächtig ist. Auch der Umfang mit 15 Angeklagten sei bei derartigen Prozessen ein Novum. Pilnacek rechnet mit einer Verfahrensdauer von einem knappen Jahr und Kosten in Millionenhöhe.

Dass die Armada der Staranwälte - viele Angeklagte leisten sich gleich zwei Verteidiger, wie etwa Grasser mit Manfred Ainedter und Norbert Wess - bei einem Freispruch die Kosten für die Steuerzahler noch einmal in die Höhe schnallen lässt, relativiert Pilnacek. Auch bei einem Freispruch würden pro Angeklagten maximal 5000 Euro für Anwaltskosten und Nebenkosten (z.B. Kopien) vom Staat bezahlt. Werden die Beschuldigten verurteilt, müssen sie neben ihren vollen Anwaltskosten noch die Aufwendungen für Sachverständigengutachten begleichen. Die Kosten für Privatgutachten tragen die Angeklagten ohnehin selbst.

"Sehr schlagkräftige Staatsanwaltschaft"

Dass hier keine Waffengleichheit zwischen den zwei anklagenden Staatsanwälten und fast zwei Dutzend Rechtsanwälten bestehen würde, wird von Pilnacek dementiert. "Das war einer der Gründe warum wir die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft geschaffen haben", so der Spitzenjurist. Diese habe mit 40 Staatsanwälten und drei Außenstellen mittlerweile den Vollausbau erreicht. "Wir haben jetzt eine sehr schlagkräftige Staatsanwaltschaft", betont Pilnacek.

Dass es in prominenten Causen eine Berichtspflicht der Staatsanwaltschaft an das Justizministerium gibt und dieses per Weisung in die Verfolgung der potenziellen Straftat eingreifen kann, spiele in der Causa Grasser jedenfalls keine Rolle. Auf die Frage, ob es in diesem seit Jahren anhängigen Fall zu einer Weisung gekommen ist, antwortete Pilnacek: "Nein, es gab niemals eine Weisung." ÖVP-Justizminister Wolfgang Brandstetter (er war einst Verteidiger des nun mitangeklagten Ex-Immofinanz-Chefs Karl Petrikovics und hatte diesen auch vor Gericht vertreten) habe also nicht in die Ermittlungen mittels Weisung eingegriffen.

Ministerium sei "genauso Beobachter wie alle anderen"

Und auch jetzt werde sich das Justizministerium aus der Causa raushalten, kündigt Pilnacek an. "Es gibt nichts zu berichten (...) wir sind genauso Beobachter wie alle anderen", so der Spitzenbeamte. Einen klassischen "Kronzeugen" wird es bei dem Mammut-Gerichtsverfahren rund um den Verkauf der Bundeswohnungen in Wien und der Einmietung der Finanzbehörden in den Terminal Tower in Linz nicht geben.

Es sei aber jedem Angeklagten unbenommen, durch ein umfassendes Geständnis das Strafmaß zu mindern, so der Sektionschef, der zuvor als Richter und Oberstaatsanwalt tätig war. Als Leiter der Sektion IV (Strafrecht) obliegt ihm unter anderem die Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaften.

Dass es in Promifällen immer wieder Kritik an den - für manche zu milden - Urteilen gibt, relativiert Pilnacek. So werde das Urteil gegen Salzburgs Bürgermeister Heinz Schaden im Zuge eines Finanzskandals von vielen als deutlich zu streng angesehen. Allgemein sei festzustellen, dass es ein Unverständnis über die Verhältnismäßigkeit der Bestrafung von Sexual- und Gewaltdelikten in Relation zu den oft langjährigen Haftstrafen für Wirtschaftsdelikte gäbe. Hier könnte es durchaus Reformen im Verfahrensrecht geben, um die Höhe der Strafe genauer zu begründen.

(Fred Stöckelmaier und Edith Grünwald/APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.