Grasser-Prozess: OGH stellt Weichen am 11. Dezember

(c) Clemens Fabry
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Lostag am 11. Dezember. Nur wenige Stunden vor dem Start des Buwog-Prozesses um Karl-Heinz Grasser entscheidet der OGH indirekt über die Zuständigkeit der Richterin.

Wien. Man könnte das alles als bizarr bezeichnen – einzigartig ist es jedenfalls: Nur wenige Stunden vor dem Auftakt des Buwog-Korruptionsprozesses um Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und 14 andere Angeklagte hält der OGH einen öffentlichen Gerichtstag ab. Und zwar um 14.30 Uhr im Saal B des Justizpalasts. Dies wurde Dienstagnachmittag in Form eines lapidaren „Terminhinweises“ auf der Homepage des OGH öffentlich bekannt gemacht.

Bei dieser Höchstrichter-Verhandlung geht es um eine Frage zur Zuständigkeit von Richtern. Die Lösung dieser Frage könnte voll auf den Buwog-Prozess durchschlagen. Viel Zeit zur Verarbeitung des OGH-Entscheids wird es wahrlich nicht geben. Am Morgen des 12. Dezember, also nur ein paar Stunden später, soll der Buwog-Prozess im Straflandesgericht Wien beginnen.

Hält dieser Plan? Oder wird der Buwog-Prozess-Auftakt vorher abgesagt bzw. verlegt? Letzteres dürfte der Fall sein, meinen die meisten Beobachter.

Das Landesgericht für Strafsachen Wien, vulgo: Graues Haus, ist wahrlich in einem Dilemma. Belässt es den Buwog-Auftakt-Termin (die gesamte Verhandlung wird wohl mindestens ein Jahr lang laufen), könnte der OGH kurz davor so entscheiden, dass der Start platzen muss. Wenigstens hätte man dann keinen einzigen Tag vergeblich verhandelt. Wenngleich eine Absage Stunden vor dem Start für alle Beteiligten auch eine höchst eigenartige Situation wäre.

Denkbar ist natürlich auch, dass man im Grauen Haus die Lage als wenig „bedrohlich“ einschätzt und den Termin belässt. Man könnte also einfach riskieren – in der Hoffnung, der OGH werde sich sowieso mit der Auswahl der Prozessleiterin (Richterin Marion Hohenecker) zufrieden geben.
Wird der Untreue-Prozess um Grasser und Co. verschoben, so könnte dies auch eine Verschiebung um nur einen einzigen Tag sein. Dies hätte den Vorteil, dass der OGH-Entscheid, der ja erst am Vorabend ergehen wird, noch entsprechend berücksichtigt werden könnte. Oder aber man verlegt gleich auf nächstes Jahr. Im Grauen Haus hieß es Dienstagabend, man suche eifrig nach einer Lösung.

Eine leicht verzwickte Situation

Worum es dem OGH geht: Er wird auf Betreiben der Generalprokuratur (GP, diese berät den OGH) entscheiden, ob Richterin Hohenecker in einer Strafsache um eine Villa nahe Monaco richtig gehandelt hat. In diesem Monaco-Prozess ist unter anderem Ex-Immofinanz-Boss Karl Petrikovics angeklagt. Hohenecker hat diesen Angeklagten auch dann noch bei sich behalten, als ein Mitangeklagter von Petrikovics vor einen anderen Richter musste. Die GP findet, dass diese Trennung unzulässig war.

Folgt der OGH der Prokuratur, muss Hohenecker im Monaco-Verfahren den Angeklagten Petrikovics „abgeben“. Dann verlöre sie wohl auch den Buwog-Prozess. Denn „Buwog“ hängt an Petrikovics – weil Petrikovics auch einer der Buwog-Angeklagten ist. Und das Gesetz sieht im Prinzip das Verbinden von Prozessen vor – wenn gegen einen Verdächtigen zwei Anklagen vorliegen.

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