Wie der Bundesrat die Kassen-Fusion kippen könnte

Eine Zusammenlegung der neun Gebietskrankenkassen ist ebenfalls geplant.
Eine Zusammenlegung der neun Gebietskrankenkassen ist ebenfalls geplant.APA
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Schwarz-Blau ist sich bei der Zusammenlegung der Krankenkassen weitgehend einig. Die geplante Finanzierung über neun Landestöpfe könnte weitreichende Auswirkungen im Gesundheitssystem haben.

Wien. Für die FPÖ ist die Zusammenlegung von Sozialversicherungsanstalten ein zentrales Anliegen, auch die ÖVP ist prinzipiell dafür. Trotzdem ist noch nicht genau fixiert, wie es weitergehen soll. Der Verhandlungsstand im Detail:

1. Welche Kassen sollen zusammengelegt werden – und wann?

Fix ist, dass die Sozialversicherung der Gewerblichen Wirtschaft mit jener der Bauern fusionieren wird. Auch eine Zusammenlegung der neun Gebietskrankenkassen ist geplant, da sind aber die Details noch offen. Denn die Länder pochen darauf, dass es weiterhin eine regionale Organisation geben muss. Und die hat auch einen Sinn: Schließlich müssen die Verträge mit den Ärzten jeweils mit der zuständigen Landes-Ärztekammer ausverhandelt werden. Offen ist noch, ob die Unfallversicherung (AUVA) bestehen bleibt. In einer der Varianten der Verhandlungsgruppe ist die Abschaffung vorgesehen – was aber eher unwahrscheinlich ist. Sicher bestehen bleiben die Pensionsversicherung, die Kasse für Eisenbahner und Bergbau, jene für öffentlich Bedienstete sowie die fünf Betriebskrankenkassen. Ganz schnell wird das aber nicht gehen: Zur Vorbereitung einer Fusion sollen die Kassen gemeinsam Synergien heben und in Bereichen wie der IT enger zusammenarbeiten. Die Zusammenlegung ist als Projekt für zwei Legislaturperioden angelegt.

2. Kann die Fusion der Sozialversicherungsträger noch scheitern?

Die zuständigen Referenten in den Landesregierungen haben bereits dagegen protestiert, dass sie ihre Kassen verlieren – und die Bundesländer haben es tatsächlich in der Hand, die Fusion noch zum Scheitern zu bringen – zumindest jene der neun Gebietskrankenkassen. Denn der Bundesrat, der von den Landtagen beschickt wird, hat bei Verfassungsgesetzen, mit denen die Kompetenzen der Länder eingeschränkt werden, ein absolutes Vetorecht. In diesen Fällen kann der Nationalrat auch keinen Beharrungsbeschluss fassen.

3. Welches Einsparungspotenzial bringt eine Zusammenlegung?

Das ist umstritten. Die Struktur mit 21 Sozialversicherungsträgern ist historisch gewachsen und sicher nicht optimal konzipiert. Andererseits gestehen internationale Vergleichsstudien den heimischen Sozialversicherungen einen vergleichsweise niedrigen Verwaltungsaufwand zu. Einsparungen bei einer Fusion können nur über einen langfristigen Zeithorizont erzielt werden. Denn die Mitarbeiter in den einzelnen Versicherungsanstalten sind pragmatisiert, ein Personalabbau bei einer Fusion ist daher nicht möglich. Damit gibt es zwar weniger Führungsposten, aber dasselbe Personal mit denselben Gehältern wie bisher. Bei der Fusion der Sozialversicherungsträger der Eisenbahner und des Bergbaus hat die Zusammenlegung anfangs sogar zu Mehrkosten geführt.

4. Bleibt die Selbstverwaltung der Sozialversicherungsanstalten?

Die Sozialversicherungen sind nicht staatlich organisiert, sondern „selbst verwaltet“. Die Leitungsorgane werden somit nicht von der Regierung beschickt, sondern von den zuständigen Kammern: bei den Gebietskrankenkassen von Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer, bei den Bauern von der Landwirtschaftskammer. Das will vor allem die FPÖ ändern, die durch diese Konstruktion in den Gremien praktisch nicht vertreten ist. Sie will eine Organisationsform ähnlich dem Arbeitsmarktservice, bei dem die Regierung die Leitungsfunktionen beschickt. Gegen diese Pläne wehren sich aber nicht nur SPÖ und Gewerkschaft, die derzeit sieben von neun Gebietskrankenkassen dominiert, sondern auch wesentliche Teile der ÖVP. Die Christgewerkschaften haben sich schon öffentlich dagegen ausgesprochen, auch die Wirtschaftskammer setzt auf eine Fortsetzung der Sozialpartnerschaft. Derzeit sieht es eher danach aus, dass die Selbstverwaltung bleibt.

5. Was soll sich im Gesundheitswesen sonst noch ändern?

Während die geplante Fusion der Sozialversicherungen breit diskutiert wird, könnte ein anderer Reformplan viel weiter reichende Auswirkungen haben: Wie „Die Presse“ aus Regierungskreisen erfahren hat, soll das Gesundheitswesen künftig aus einer Hand finanziert werden – und zwar über neun Landestöpfe.

Die derzeitige Finanzierung sorgt für Ineffizienzen: Krankenkassen zahlen die niedergelassenen Ärzte, während die Bundesländer für die Krankenhäuser aufkommen. Das führt häufig dazu, dass beide Institutionen versuchen, Kosten auf den jeweils anderen abzuwälzen. In Zukunft sollen die schon bestehenden Zielsteuerungskommissionen auf Landesebene nicht nur die Strukturen planen – also welche Krankenhäuser und welche Ärzteplanposten gibt es in jedem Bundesland –, sondern Länder und Krankenkassen sollen dort auch ihre Finanzmittel einbringen und über deren Verwendung gemeinsam entscheiden, was zu mehr Effizienz führen soll.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.11.2017)

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