OGH: Richterin Hohenecker darf Grasser-Prozess leiten

Justitia im Justizpalast, Sitz des OGH
Justitia im Justizpalast, Sitz des OGH(c) Clemens Fabry (Presse)
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Die Höchstrichter geben grünes Licht: Der Prozess gegen den Ex-Finanzminister und 14 weitere Angeklagte kann damit morgen um 9:30 Uhr beginnen.

Die Höchstrichter haben entschieden: Richterin Marion Hohenecker darf den Buwog-Prozess, dessen Auftakt für den morgigen Dienstag, 12. Dezember, angesetzt ist, leiten. Das gab der Oberste Gerichtshof (OGH) am Montag bekannt - und entschied damit entgegen der Empfehlung seiner Generalprokuratur; die Nichtigkeitsbeschwerde wurde verworfen.

Die Verteidiger der Angeklagten kündigten anschließend an, am ersten Verhandlungstag Befangenheitsanträge einbringen zu wollen. "Schauen Sie sich das an", meinte etwa Grasser-Anwalt Manfred Ainedter mit Verweis auf morgen. Er werde, wie angekündigt, aufgrund der angeblich Grasser-kritischen Tweets des Ehemannes von Richterin Marion Hohenecker einen Befangenheitsantrag stellen - und damit nicht alleine sein. "Da werden noch andere Anträge kommen", so Ainedter. Er sehe jedenfalls den Prozessstart morgen gelassen.

Der Reihe nach: Vor mehr als einem Monat legte Richterin Marion Hohenecker einen ambitionierten Prozess-"Fahrplan" vor. Bis März 2018 wurden die ersten 25 Verhandlungstage für das Korruptionsverfahren rund um Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und 14 weitere Angeklagte anberaumt.

Bald darauf brachte die Generalprokuratur eine Beschwerde beim Obersten Gerichtshof ein. Darin sprach sie sich dafür aus, dass Hohenecker im sogenannten Esmara-Verfahren den Vorsitz an eine Kollegin abtreten müsse – Hohenecker sei nicht zuständig, so der Tenor.

Denn: Die Kärntnerin hatte in erster Instanz nicht über den im Grasser-Prozess mitangeklagten Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics geurteilt, weil dieser verhandlungsunfähig war. Der von ihr verurteilte Mitangeklagte legte gegen das Urteil Rechtsmittel ein, es wurde aufgehoben und eine andere Richterin, Caroline Csarmann, wurde in erster Instanz neu für den Mitangeklagten zuständig. Das Problem nun: Hohenecker darf aus Gründen möglicher Voreingenommenheit kein zweites Mal über denselben Betroffenen in derselben Causa richten.

Da Petrikovics mittlerweile wieder verhandlungsfähig ist, kam die Frage auf, ob nun noch Hohenecker oder Csarmann für ihn zuständig ist.

Zur Klärung dieser Frage hat die Generalprokuratur eine Nichtigkeitsbeschwerde an den OGH gerichtet und empfahl einen Richterwechsel - also Csarmann. Wäre dieser Empfehlung nun vom OGH Folge geleistet worden, hätte Hohenecker nicht nur Petrikovics verloren, sondern wohl auch den gesamten Buwog-Prozess. Der Grund: Die Strafprozessordnung verfolgt das Prinzip der Konnexität. Das bedeutet: Läuft gegen einen Angeklagten bereits ein Prozess und kommt ein neuer hinzu, werden diese von demselben Richter behandelt.

Daneben sorgte auch Hoheneckers Ehemann zuletzt für negative Schlagzeilen: Er hatte sich auf Twitter abschätzig über Grasser geäußert. Die Verteidiger von Grasser werteten dies als Hinweis auf eine mögliche Befangenheit der Richterin.

Der Grasser-Prozess auf einen Blick

825 Seiten Anklageschrift, 617 Seiten Gegenschrift, 15 Angeklagte, zwei Affären, eine umstrittene Richterin: Der größte Korruptionsprozess Österreichs steht bevor. Angeführt wird die Riege der Beschuldigten von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, den Lobbyisten Walter Meischberger und Peter Hochegger sowie Immobilien-Tycoon Ernst Karl Plech – ihre Namen tauchen in der Causa Buwog und der Affäre Terminal Tower immer wieder auf. Der Grundvorwurf der Untreue zulasten der Republik könnte allen Verdächtigen je bis zu zehn Jahre Haft eintragen. Alle Beschuldigten bestreiten die Vorwürfe vehement.

Die „Presse“ informiert in einem Dossierüber alle 15 Angeklagten, das Gezerre um die Richterin, erklärt alle Vorwürfe und Wendungen im Detail – und beantwortet die Fragen: Wie sollten sich die Angeklagten (nicht) verhalten? Und was wurde eigentlich aus Buwog und Terminal Tower?

Causa Buwog: Die Korruptionsstaatsanwaltschaft geht davon aus, dass rund um die Privatisierung der Bundeswohnungen im Jahr 2004 Bestechungsgeld geflossen ist (fast zehn Millionen Euro, was einem Prozent des Buwog-Verkaufspreises entspricht). Gekommen sein soll das Geld von dem im Bieterverfahren siegreichen Österreich-Konsortium um Immofinanz und RLB OÖ – gegangen über Umwege auf diverse Konten. Die Millionenzahlung ist seit 2009 erwiesen, offen ist aber die zentrale Frage: Hat Grasser sein Insiderwissen genutzt und über seine Vertrauten entscheidende Informationen weitergegeben, um sich (und andere) zu bereichern?

Causa Terminal Tower: Wie beim Buwog-Deal soll auch hier ein „Tatplan“ (bei Privatisierungsprojekten serienweise „mitschneiden“) befolgt worden sein. Und zwar: Grasser soll einen Teil der 200.000-Euro-Provision eingesteckt haben, die für die Einmietung der oberösterreichischen Finanzdienststellen in den Linzer Terminal Tower geflossen sein soll.

(Red./APA)

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