Grasser-Prozess: Von "Geld, Gier" und "dem Satan schlechthin"

Der frühere Finanzminister und Hauptangeklagte im Buwog-Prozess, Karl-Heinz Grasser.
Der frühere Finanzminister und Hauptangeklagte im Buwog-Prozess, Karl-Heinz Grasser.(c) APA (Helmut Fohringer)
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Ticker Verhandlungstag 2 Ex-Finanzminister Grasser und seine Vertrauten "wollten kassieren und haben kassiert", sagt die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer. Grassers Anwalt kontert: Das sei "blühende Fantasie", nicht die Wahrheit. Die "Presse" berichtete live aus dem Straflandesgericht.

Es war der Tag der Staatsanwaltschaft im Korruptionsprozess rund um den früheren Finanzminister Karl-Heinz Grasser und 13 weitere Angeklagte. Und er war überraschend kurz, wie manch ein Verteidiger Mittwochnachmittag rückblickend meinte. Was war geschehen? Die Oberstaatsanwälte Alexander Marchart und Gerald Denk rechneten am Vormittag in ihrem Eröffnungsplädoyer vor: Grasser habe sich durch Untreue und Bestechung auf Steuerzahlerkosten 21 Minister-Jahresgehälter zugeschanzt, dafür müsse ein „Durchschnittsösterreicher 370 Jahre arbeiten“.

In anderen Worten: „Grasser, (sein Trauzeuge Walter, Anm.) Meischberger, (der Immobilienmakler Ernst Karl) Plech und (Lobbyist Peter) Hochegger wollten kassieren und sie haben kassiert.“ Mehr noch: Nach dem Motto „Geld, Gier, Geheimnisse" habe „Grasser ein System organisierter Korruption geschaffen“, um bei jeder sich bietenden Gelegenheit mitzuschneiden, unterstellten Marchart und Denk. „Unsere Zeugen sind Indizien – diese sprechen eine eindeutige Sprache.“

Oberstaatsanwalt: "Machen Sie die Augen auf"

Gelegenheit eins: der Buwog-Deal. Hier habe Grasser seine „Befugnis missbraucht“, sagte Marchart. Denn: Beim Verkauf der Bundeswohnungen seien in der ersten Bieterrunde am 4. Juni 2004 von der CA Immo 923 Millionen Euro, vom Österreich-Konsortium um Immofinanz und Raiffeisen Landesbank Oberösterreich 837 Millionen Euro geboten worden. Da es „damals bereits die Zusage einer Bestechungszahlung gegeben“ habe, habe sich Grasser vom zuständigen Beamten Heinrich Traumüller über die gebotenen Beträge informieren lassen. Da „die Falschen“ vorne lagen, hätte der damalige Finanzminister eine zweite Bieterrunde angesetzt. Und die Information über den Betrag, den die CA Immo angeblich höchstens zu zahlen bereit gewesen wäre, an Meischberger und Hochegger weitergegeben.

Die Folge: Bei der nächsten Angebotsöffnung betrug die Differenz nur noch eine Million - 961 Millionen Euro bot das Österreich-Konsortium, 960 Millionen Euro die CA Immo. Aufgrund dieser Knappheit hätte eigentlich noch eine Bieterrunde angesetzt werden müssen, so die Staatsanwälte. Grasser aber habe daraufhin gleich den Ministerrat aufgesucht und das Angebot absegnen lassen.

Gelegenheit zwei: Terminal Tower: Da sich die Träger des Baukonsortiums für den Büroturm (der Baukonzern Porr und die Raiffeisen Landesbank OÖ) sicher waren, den Zuschlag zu bekommen, lehnte man die Zahlung von gefordertem Schmiergeld erst ab. Daraufhin habe sich Grasser gegen die Einmietung der oberösterreichischen Finanzdienststellen in den Tower ausgesprochen. Letztlich sei entsprechendes „Bestechungsgeld“ geflossen.

Weiter ging es um 500.000 Euro, die Grasser von seiner Schwiegermutter erhalten haben will. Das könne nicht sein, sagten die Oberstaatsanwälte, denn: die Schwiegermutter sei bei der angeblichen Geldübergabe gar nicht anwesend gewesen und habe obendrein bei den Finanzbehörden angegeben, nicht die Inhaberin des Geldes zu sein. Jedenfalls hat Grasser laut Anklage fast 500.000 Euro in zwei gefüllten Kuverts an einen Mitarbeiter der Meinl-Bank übergeben - außerhalb der Geschäftszeiten und (für ihn unüblich) ohne Beleg.

Um die Zahlungen zu verschleiern seien Briefkastenfirmen „im Ausland“ gegründet worden, führten die Oberstaatsanwälte aus. Wobei: Grasser schien nie als Berechtigter auf – sehr wohl dagegen Meischbeger, Plech und einmal gar Grassers Ehefrau Fiona („so schließt sich der Kreis“, kommentierte das die Staatsanwaltschaft). An die Schöffen appellierten die Oberstaatsanwälte abschließend: „Machen Sie die Augen auf“ – es gehe nur darum, was in der Hauptverhandlung passiere, sonst dürfe nichts das Urteil der Laienrichter beeinflussen.

Grasser-Anwalt: "Er hatte kein Motiv, sich zu bereichern"

Den frühen Nachmittag nutzte dann Grassers Anwalt, Manfred Ainedter, für ein kurzes Zwischenfazit – das ausführliche Plädoyer werde sein Verteidigungskollege Norbert Wess morgen halten und es werde wohl den ganzen Tag in Anspruch nehmen, meinte er nach Verhandlungsende. „Die Anklage wird – zur Jahreszeit passend – schmelzen wie ein Schneemann in der Sonne“, meinte Ainedter. Denn, wenn die Staatsanwaltschaft sage, ihre Beweise seien Indizien, dann bedeute das: „Es gibt keine Beweise.“ Woher auch? Grasser habe nie ein Interesse an Geld gehabt, sonst wäre er im Magna Steyr-Imperium beschäftigt geblieben und nicht in die Politik gegangen, wo er ja weit weniger verdient hätte.

Der angebliche roten Faden der Anklage seien insofern „Aktenwidrigkeit, freie Erfindung, blühende Fantasie und reine Unterstellung“. Überhaupt sei es unzumutbar, welches Bild von Grasser gezeichnet werde – nämlich jenes vom „Satan schlechthin“. Tatsache sei vielmehr: „Er hatte also kein Motiv, sich in ganz jungen Jahren als Finanzminister zu bereichern.“

Für Grasser und die übrigen 13 Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung. Alle 14 bestreiten die von der Korruptionsstaatsanwaltschaft vorgetragenen Anschuldigungen vehement.

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