Kinder: 1500-Euro-Bonus wird ausgeweitet

Österreich soll „zum familienfreundlichsten Land der Welt“ werden.
Österreich soll „zum familienfreundlichsten Land der Welt“ werden.(c) REUTERS (KAI PFAFFENBACH)
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Am Mittwoch will die Regierung den Steuerbonus in Höhe von 1500 Euro pro Kind beschließen. Es wird wesentliche Änderungen geben: Auch für Geringverdiener und für Studierende soll es Geld geben.

Wien. Es ist das Prestigeprojekt der neuen Regierung: ein Steuerbonus für jedes Kind in Höhe von 1500 Euro pro Jahr. Damit wolle man Österreich „zum familienfreundlichsten Land der Welt, aber auf jeden Fall Europas“ machen, erklärte Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) am Montag im ORF-„Morgenjournal“.

Am Mittwoch wird Löger das Gesetzesvorhaben „Familienbonus Plus“ im Ministerrat einbringen – mit einigen wesentlichen Änderungen. Bisher sollte der Bonus beispielsweise nur bis zum 18. Lebensjahr gelten. Für Kinder, die danach noch eine Ausbildung machen, würde es also kein Geld geben. Das wird sich ändern.

Auch für Geringverdiener soll es, im Gegensatz zu den ursprünglichen Plänen der Volkspartei, Geld geben. Sie würden ja vom Steuerbonus kaum oder überhaupt nicht profitieren, wenn sie wenig oder – bei Einkommen unter 1250 Euro – keine Steuer bezahlen. Sie werden die 1500 Euro pro Kind aber nicht als Barbetrag erhalten, sondern eine andere Art der Förderung bekommen.

1 Wer bekommt den Kinderbonus?

Ab 1. Jänner 2019 erhalten Familien, die Einkommensteuer bezahlen, pro Kind und Jahr eine Steuergutschrift von 1500 Euro. Der Bonus ist nicht gestaffelt, er beträgt auch bei mehreren Kindern 1500 Euro pro Kind. Im Gegenzug werden der Kinderfreibetrag (440 Euro pro Kind bzw. 600 Euro, wenn beide Eltern den Freibetrag teilen) und die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten (bis zu 2300 Euro pro Jahr und Kind, aber nur bis zum Alter von zehn Jahren) gestrichen.

Der Bonus wird direkt von der Steuerlast abgezogen, damit sind also bis zu 1500 Euro „cash-wirksam“. Der Kinderfreibetrag und die steuerliche Absetzung von Betreuungskosten vermindern dagegen lediglich die Bemessungsgrundlage für die Steuerlast, sie bringen in Bargeld gerechnet 220/300 Euro bzw. 1150 Euro pro Jahr.

Der Bonus werde für 700.000 Familien mit 1,2 Millionen Kindern gelten, erklärt das Finanzministerium. Eltern, deren Kinder nicht in Österreich leben, können den Bonus nicht geltend machen. Für im Ausland lebende Kinder soll es generell eine Neuberechnung der Familienbeihilfe geben, die sich an den dortigen Lebenshaltungskosten orientiert.

2 Wie wird sich der Bonus konkret auf die Einkommen auswirken?

Ein Beispiel: Eine Familie mit einem achtjährigen Kind, bei dem ein Elternteil 3500 Euro brutto pro Monat verdient, zahlt 7059,94 Euro Lohnsteuer pro Jahr (Alleinverdienerabsetzbetrag schon berücksichtigt; zur Lohnsteuer kommen 8809 Euro Abgaben für die Sozialversicherung hinzu). Die Steuerlast reduziert sich mit dem Kinderbonus um 1500 Euro auf 5559 Euro pro Jahr, eine Ersparnis von 125 Euro pro Monat.
Wenn der Kinderfreibetrag bisher geltend gemacht wurde und jährliche Kinderbetreuungskosten in Höhe von beispielsweise 1800 Euro von der Steuer abgesetzt wurden, sinkt die künftige Ersparnis. Dennoch bleiben der Familie in diesem Fall ab 2019 zusätzlich etwa 560 Euro im Jahr.
Wenn das Kind sein zehntes Lebensjahr vollendet hat, kann man die Kinderbetreuung nicht mehr absetzen – die Ersparnis durch den Steuerbonus steigt auf etwas mehr als 1300 Euro.

3 Was ist mit Geringverdienern bzw. Alleinverdienern?

Von den etwa 200.000 Alleinerziehern verdienen laut Finanzministerium 60.000 nicht genug, um überhaupt steuerpflichtig zu sein. Für sie gibt es daher auch keinen Steuerbonus. Sie sollen „eine Art Förderung im Sozialbereich“ erhalten, hieß es am Montag. Wie diese konkret aussieht, wird noch verhandelt. Eine Negativsteuer, also eine Überweisung des Bonus, schließt die Regierung aus.

4 Wie lange wird der Bonus ausbezahlt?

Gelten soll der Bonus bis zum 18. Lebensjahr des Kindes. Die Familienbeihilfe, an der sich der Kinderbonus orientiert, gibt es dagegen in speziellen Fällen (etwa bei einem Studium mit einer Dauer von mindestens zehn Semestern) bis zum 25. Lebensjahr. 2016 erhielten 103.579 Studenten Familienbeihilfe. In diesen speziellen Fällen soll es künftig einen Bonus für die studierenden Kinder geben, der sich aber vom 1500-Euro-Familienbonus unterscheiden wird. Wie er konkret aussieht und in welcher Höhe er gewährt wird, wird noch verhandelt.

5 Was kostet die Maßnahme?

Die Gesamtentlastung beträgt 1,5 Milliarden Euro. Mit dem Streichen des Kinderfreibetrags, der Absetzbarkeit der Betreuungskosten und der Änderung bei der Familienbeihilfe bleiben dem Staat noch Mehrkosten von etwa einer Milliarde Euro, die man durch Einsparungen hereinbringen will.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.01.2018)

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