Grasser-Prozess: Verhandlungstermine für diese Woche abgesagt

Richterin Marion Hohenecker
Richterin Marion Hohenecker APA/HERBERT NEUBAUER
  • Drucken

Aufgrund eines "akuten familiären Notfalles" in der Familie eines Angeklagten findet am 17. und 18. Jänner keine Verhandlung statt. Fortsetzung nächste Woche.

Der Korruptionsprozess gegen den früheren Finanzminister Karl-Heinz Grasser und 13 weitere Angeklagte bleibt weiterhin unterbrochen. Nachdem in der Vorwoche ein Verhandlungstermin abgesagt wurde, da ein Beisitzer erkrankt war, fallen nun auch die Termine 17. und 18. Jänner aus. Das gab das Landesgericht für Strafsachen Wien am Dienstag bekannt.

Als Grund der Abberaumung wird ein "akuter familiärer Notfall in der Familie eines Angeklagten" angegeben. Angaben zur betroffenen Person bzw. den konkreten Umständen werden nicht gemacht.

Die Verhandlung soll kommende Woche, am 23. Jänner, fortgesetzt werden.

(hell)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

„Habe immer zum Wohl der Republik gehandelt“: der Angeklagte Karl-Heinz Grasser (r.) mit Anwalt Manfred Ainedter.
Buwog-Prozess

Grassers Schlussworte: „Nichts Unrechtes getan“

Am 168. Verhandlungstag sprachen Karl-Heinz Grasser und Co. ihre Schlussworte. Damit fiel der Startschuss für die länger dauernden Beratungen des Richtersenats.
Buwog-Prozess

Grasser: "Immer nur die Interessen der Republik im Sinne gehabt"

Er sei unschuldig und hoffe auf ein "gerechtes Urteil“, sagt der Ex-Finanzminister am letzten Hauptverhandlungstag im Buwog-Prozess.
Grasser-Anwalt Norbert Wess: "Wenn die WKStA schon mich gerne beleidigt, sollte sie berücksichtigen, dass sie auch das Gericht lächerlich macht."
Buwog

„Es kann nur einen Freispruch geben“

Im Buwog-Prozess rechneten die Ankläger zuerst mit Karl-Heinz Grasser ab, nun fordern die Verteidiger einen Freispruch.
Manfred Ainedter und Karl-Heinz Grasser
Buwog-Prozess

Plädoyer: Grasser wurden "beste Jahre seines Lebens genommen"

Anwalt Manfred Ainedter fordert für Ex-Minister Karl-Heinz Grasser einen Freispruch von allen Anklagepunkten. Zeugen hätten vor Gericht gelogen, die Staatsanwälte falsch gehandelt.
Die Ankläger Alexander Marchart und Gerald Denk.
Schlussplädoyers

„Grasser hat kassiert, er ist schuldig“

Buwog-Prozess: Die Plädoyers der beiden Oberstaatsanwälte gerieten zu einer unerbittlichen Abrechnung mit Karl-Heinz Grasser. 2,5 Millionen Euro Bestechungsgeld habe der seinerzeitige Finanzminister in seine eigene Tasche fließen lassen.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.