Hartinger-Klein: "Arbeitsmarkt verträgt Öffnung für Kroatien nicht"

Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ)
Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ)APA/AFP/VLADIMIR SIMICEK
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Die Regierung überlegt eine Verlängerung der Arbeitsbeschränkung für Kroaten. Dazu müsste in den nächsten Monaten ein Antrag in Brüssel gestellt werden.

Fünf Jahre nach Kroatiens EU-Beitritt - konkret bis 1. Juli 2018 - dürfen Kroaten nicht wie die anderen EU-Bürger ohne Einschränkungen in Österreich arbeiten. Die österreichische Bundesregierung überlegt nun, diese Frist um zwei Jahre zu verlängern. Das berichtete der "Kurier" am Freitag. Damit würde die volle Freizügigkeit erst ab 1. Juli 2020 gelten. Um diesen Schritt zu ermöglichen, müsste in den nächsten Monaten ein Antrag in Brüssel gestellt werden.

"Wir erwägen die Übergangsfrist mit Kroatien von sieben Jahren voll auszuschöpfen", sagte Gesundheits- und Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) der Zeitung. Und sie fügte hinzu: "Der österreichische Arbeitsmarkt verträgt derzeit die völlige Öffnung für Arbeitnehmer aus Kroatien nicht. Wir müssen Rücksicht auf 400.000 Arbeitslose in Österreich nehmen."

Die türkis-blaue Koalition werde, so Hartinger-Klein, "das auch rechtzeitig bis zum 30. Juni bei der EU-Kommission in Brüssel beantragen und entsprechend begründen".

Launsky-Tieffenthal bestätigt Überlegungen

Ähnlich Regierungssprecher Peter Launsky-Tieffenthal. Er bestätigte am Freitag laut "Kurier" die Überlegungen: "Die Bundesregierung erwägt eine Verlängerung der Frist, die derzeit geprüft wird. Die Sozialministerin wird zeitgerecht eine entsprechende Begründung ausarbeiten und der Europäischen Kommission mitteilen."

Ebenso klang der für Europagaenden zuständige Kanzleramtsminister Gernot Blümel (ÖVP): "Das ist in Prüfung - und, wenn die Entscheidung am Tisch liegt, dann werden wir sie entsprechend verkünden", meinte er im Ö1-"Mittagsjournal".

Auch nach dem EU-Beitritt der anderen osteuropäischen Länder hat Österreich den freien Zugang zum Arbeitsmarkt für die maximal möglichen sieben Jahre beschränkt.

>>> Bericht im "Kurier"

>>> Ö1-"Mittagsjournal"

(APA/Red.)

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