Westliche Info-Sperre für heimische Geheimdienste?

Innenminister Kickl kontrolliert den Inlandsgeheimdienst.
Innenminister Kickl kontrolliert den Inlandsgeheimdienst.APA/ROLAND SCHLAGER
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Die Nähe der FPÖ zu Russland macht den Nachrichtendiensten Sorgen. Österreich könnte künftig vom Informationsfluss abgeschnitten werden.

Die engen Kontakte der FPÖ-Spitze nach Russland könnten nun weitreichende Folgen haben. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet, hat die deutsche Kanzlerin Angela Merkel beim Besuch von Bundeskanzler Sebastian Kurz in Berlin ihre Besorgnis geäußert: Von der FPÖ könnten Erkenntnisse der Geheimdienste nach Moskau gelangen, die es den dortigen Nachrichtendiensten ermöglichen, Rückschlüsse auf die Quellen westlicher Dienste zu ziehen. Merkel soll Kurz im vertraulichen Teil ihrer Beratungen gesagt haben: Österreich müsse darauf vorbereitet sein, dass westliche Dienste nicht mehr in gleichem Ausmaß Erkenntnisse teilen würden wie bisher.

Ursache der Besorgnis ist, dass die Freiheitliche Partei in den vergangenen Jahren enge Kontakte zu Russland aufgebaut hat. So hat die FPÖ ein Arbeitsabkommen mit der Partei von Staatschef Putin abgeschlossen und die Position Russlands bei der Annexion der Krim und bei den EU-Sanktionen unterstützt. Wichtigster Verbindungsmann ist der neue Klubchef im Parlament, Johann Gudenus. Aber auch die Parteispitze mit Heinz-Christian Strache und Infrastrukturminister Norbert Hofer war schon auf Besuch in Moskau. Diese FPÖ besetzt nun mit dem Innen-, Verteidigungs- und Außenministerium jene Ressorts, an die im Zuge des Austausches der Dienste sensible Informationen geleitet würden.

Drei Geheimdienste gibt es in Österreich. Gleich zwei davon sind im Verteidigungsministerium angesiedelt: Das Heeres-Nachrichtenamt (HNA) und das Abwehramt. Das HNA ist für die Auslandsaufklärung auf militärischem Gebiet zuständig und bereitet beispielsweise die Einsätze österreichischer Soldaten im Zuge internationaler Missionen vor. Schon aus der historischen Entwicklung heraus hat das HNA besondere Expertise auf dem Balkan. Und es betreibt Abhörstationen, die in der Zeit des kalten Krieges aufgebaut und dem Vernehmen nach von westlichen Diensten mitbenutzt wurden.

Das Abwehramt ist der Inlandsgeheimdienst des Heeres: Seine Aufgabe ist die Spionageabwehr und der Schutz vor extremistischen Bewegungen. Die Trennung in zwei Geheimdienste hat historische Gründe: Als Friedhelm Frischenschlager (damals FPÖ, später Liberales Forum) Verteidigungsminister wurde, fühlte er sich vom HNA ausspioniert und spaltete daraufhin 1985 das Abwehramt vom HNA ab. Die beiden Dienste gelten seither als verfeindet, das HNA als ÖVP-nahe, das Abwehramt als SPÖ-nahe.

Polizei oder Geheimdienst?

Der dritte Geheimdienst ist im Innenministerium angesiedelt und ist eigentlich formal gar kein Geheimdienst: Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) ist für den Kampf gegen Terror, politischen Extremismus und für Spionageabwehr gleichermaßen zuständig. Dabei agiert es aber – im Gegensatz zu vergleichbaren ausländischen Organisationen wie dem britischen MI5 oder dem deutschen BND – nicht als Geheim- oder Nachrichtendienst, sondern als polizeiliche Einheit.

Der wesentliche Unterschied: Aufgabe der Polizei ist die Aufklärung und Verhinderung von konkreten Straftaten, während ein Nachrichtendienst sich mit dem Sammeln von Informationen beschäftigt – im Idealfall schon lang vor einer Straftat. Der frühere Innenminister Wolfgang Sobotka hat im Vorjahr vorgeschlagen, einen Inlandsgeheimdienst zu schaffen. Es blieb aber bei vagen Überlegungen.

Alle drei Geheimdienste sind aber jedenfalls auf internationale Zusammenarbeit angewiesen. Das gilt für die Terrorbekämpfung ebenso wie für die militärische Auslandsaufklärung, wo Österreich naturgemäß nur punktuell über die nötigen Kapazitäten verfügt. Wie man diese Zusammenarbeit aufrecht erhalten will, ist noch offen. Merkel und Kurz wollten ihre vertraulichen Gespräche nicht kommentieren. Kurz sagte aber, dass man die illegale Weitergabe von Daten nur unterstellen solle, wenn jemand dazu Anlass gebe. Denn es handle sich dabei um ein strafrechtlich relevantes Verhalten.

Außerdem verweist das Kanzleramt darauf, dass die Dienste gegenüber dem Bundeskanzler und dem Vizekanzler auskunftspflichtig seien und somit die Kontrolle gewährleistet sei. Ob das für die ausländischen Dienste ausreichend ist?

("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.01.2018)

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