Höhere Strafe nach Weisung statt per Gesetzesänderung?

Helmut Fuchs
Helmut FuchsROBERT JAEGER / APA
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Justizminister Josef Moser könne handeln, betont Strafrechtsexperte Fuchs. Er könne über den Staatsanwalt Rechtsmittel einlegen.

Wien. Es brauche keine neue Anhebung der Strafdrohungen im Gesetz, meint Helmut Fuchs. Wenn ein Urteil wirklich zu milde ausfalle, solle der Justizminister auf anderem Weg für härtere Sanktionen sorgen, sagt der emeritierte Strafrechtsprofessor der Universität Wien zur „Presse“.

„Wenn die Strafe nicht hoch genug ist, kann der Justizminister über den Staatsanwalt ein Rechtsmittel einlegen lassen“, sagt Fuchs. Und von diesem Recht solle Minister Josef Moser auch durchaus Gebrauch machen, um das gewünschte rechtspolitische Ziel zu erreichen, meint der Strafrechtsexperte. Von der Arbeitsgruppe unter Innenministerium-Staatssekretärin Karoline Edtstadler zur Verschärfung der Strafen im Gesetz hält Fuchs hingegen wenig. „Unsere Gerichte verhängen nicht zu geringe Strafen“, meint Fuchs zur Gesamtsituation.

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