Datenschutz: Anwälte, ÖGB und AK kritisieren geplante Änderungen

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Im Fokus der Kritik steht die mögliche gelockerte Protokollierungspflicht und "vollständig eingeschränkte" Widerspruchsrecht der Betroffenen.

Die geplanten Änderungen beim Datenschutz stoßen auf Kritik von mehreren Seiten. Vor allem die Streichung der Widerspruchsrechte von Bürgern gegen die Verarbeitung ihrer Daten veranlassten unter anderem Gewerkschaftsbund (ÖGB), Arbeiterkammer (AK) und Rechtsanwaltskammer zu teils negativen Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren, das am Donnerstag endete.

ÖGB und AK begrüßten in ihrer gemeinsamen Stellungnahme zwar das selbst definierte Ziel des Innenministeriums, ein hohes Datenschutzniveau bei der Speicherung von personenbezogenen Daten weiterhin zu gewährleisten. Spielräume der EU-Verordnung sollten allerdings nicht dazu genutzt werden, "Rechte der Betroffenen zu allgemein und undifferenziert zu beschneiden". So sei der gänzliche Ausschluss des Widerspruchsrechts nicht ausreichend begründet.

Keine Protokollierungspflicht vorgesehen

Ein weiterer Kritikpunkt für ÖGB und AK: Im Fall automatisierter Abfragen nach dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG) bestehe keine Protokollierungspflicht. "Möglichst lückenlose, detaillierte Protokollierungen dienen aber dem Rechtsschutzinteresse der Betroffenen", heißt es in der Stellungnahme. Die dreijährige Aufbewahrungsfrist für Protokollaufzeichnungen im Bereich sicherheitspolizeilicher Datenanwendungen sollte zudem beibehalten und nicht auf zwei Jahre reduziert werden.

Vor einer - möglicherweise ungewollten - Senkung der Datenschutzstandards durch die Novelle warnt der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) in seiner Stellungnahme. Abgeraten wird auch darin vor einer möglichen Lockerung der Protokollierungspflichten. Außerdem weisen auch die Anwälte darauf hin, dass "in nahezu allen zur Änderung stehenden Materiengesetzen das Widerspruchsrecht der Betroffenen vollständig eingeschränkt wird".

Auch der Österreichische Seniorenrat zweifelt daran, dass der völlige Ausschluss des Widerspruchsrechtes verhältnismäßig ist. Für das "Institute for Parlamentarism, Security and Science" wird durch den Wegfall der Widerspruchsrechte den Betroffenen ein Recht genommen, das auf Grundrechten basiert.

(APA)

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