Buwog-Prozess: Starzer gerät in Erklärungsnot

Georg Starzer
Georg Starzer APA/GEORG HOCHMUTH/APA-POOL
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Der frühere Vorstand der RLB OÖ widerspricht weiterhin den mitangeklagten Hochegger und Petrikovics. Richterin Hohenecker rät ihm zum "Standardsatz Nummer drei".

Tag drei der Einvernahme des früheren Vorstandes der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich, Georg Starzer, brachte einen Wechsel bei den Fragestellern. Nach Richterin Marion Hohenecker waren am Donnerstag die Oberstaatsanwälte Alexander Marchart und Gerald Denk am Zug. Und sie brachten Starzer dabei immer wieder in Erklärungsnot - insbesondere wegen seiner Aussagen bezüglich der Angaben von Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics und des früheren Lobbyisten Peter Hochegger. Beiden hatte Starzer bislang vehement widersprochen.

Marchart hielt Starzer Termineinträge von Treffen mit Senator Kallinger zum Thema Buwog vor. Der Hintergrund: Hochegger hatte ausgesagt, dass er sich an Starzer gewandt habe und Beratung zur Buwog-Privatisierung angeboten habe. Starzers erste Reaktion laut Hochegger, "Ist der Kallinger bei euch in Ungnade gefallen?" - ein Satz, der die Prozessteilnehmer bereits zu vielen Vermutungen und Fragen führte. Starzer betonte heute jedenfalls wieder, er habe das nicht gesagt. Mit Kallinger habe er lediglich über dessen schwierige Finanzierungssituation und vielleicht allgemein über die Buwog gesprochen, aber Kallinger habe ihm keinesfalls irgendwelche Beratung angeboten.

Denk hakte bei Starzers beruflicher Situation nach: Der heute 60-Jährige war im Vorjahr aus der RLB OÖ vorzeitig ausgeschieden, sein Posten als Vorstand wurde nicht nachbesetzt. Er lebe heute von der Abfertigung, beziehe noch keine Alterspension, sagte Starzer. "Sie haben 450.000 Gründe, der RLB OÖ nicht zu schaden", stellte der Staatsanwalt in den Raum - in Anspielung auf Starzers Jahreseinkommen von 450.000 Euro im Jahr 2016. Er frage sich auch, ob Starzer möglicherweise wieder von der RLB als Vorstand eingestellt werde - woraufhin Starzer meinte, "das wissen wir nicht".

"Standardsatz Nummer drei"

Nach den Staatsanwälten waren die Privatbeteiligtenvertreter am Wort. Starzers Anwalt stellte klar, dass Starzer deren Fragen nicht beantworten werde. Als Angeklagter berufe er sich auf sein Entschlagungsrecht. Johannes Lehner, Vertreter der im Bieterverfahren unterlegenen CA Immo, hatte trotzdem zahlreiche Fragen, die Starzer alle nicht beantwortete. Richterin Marion Hohenecker schlug dem Angeklagten vor, statt "ich entschlage mich der Aussage" einfach "Standardsatz Nummer drei" zu sagen.

Lehner wollte von Starzer wissen, wie er sich den Preis in der zweiten Bieterrunde erkläre. Laut Starzers vorheriger Aussage habe sich das Zinsänderungsrisiko verringert, weil die Frist verkürzt worden war. Wieso dies zu einer Steigerung des Preises um 125 Millionen Euro im Vergleich zur ersten Runde geführt haben konnte, fragte Lehner - Starzer: "Nummer drei". Weiters fragte Lehner etwa, wieso vorher monatelang Expertenrunden zur Preisfindung die einzelnen Gesellschaften der Bundeswohnungen ganz genau bewerteten, und dann innerhalb weniger Tage in der zweiten Runde ganz andere, höhere, Preise für die Gesellschaften angesetzt wurden - Starzer antwortete wieder nicht.

Der Anwalt von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP), Norbert Wess, fragte dann Starzer, ob er je wahrgenommen hätte, dass der damalige Finanzminister in irgendeiner Form manipulativ ins Bieterverfahren eingegriffen hätte? "Nein", er habe auch nie wahrgenommen, dass Grasser oder ein Dritter Bestechungszahlungen gefordert hätte, so der frühere Raiffeisen-Vorstand.

(APA/Red.)

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