Strache: Keine "Don't Smoke"-Volksabstimmung vor 2021

(c) Clemens Fabry (Presse)
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Der Vizekanzler nennt den Zulauf zum Rauchverbot-Volksbegehren "beachtlich". Ihm wäre es "lieb und wert", käme die Möglichkeit für verpflichtende Volksabstimmungen schon früher, denn er würde gerne über "ORF-Zwangsgebühren" abstimmen.

Vizekanzler und FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache hat am Mittwoch ausgeschlossen, dass es vor 2021 einen Volksentscheid in Sachen Rauchverbot in der Gastronomie geben wird. Geschuldet sei dies dem türkis-blauen Regierungsprogramm, erklärte er vor dem Ministerrat. Den Zulauf zum Volksbegehren (mittlerweile liegt es bei rund 270.000 Unterstützungserklärungen) bezeichnete er als "beachtlich". Und er ergänzte: Es habe 2015 aber auch eine Petition pro Raucherzonen mit 500.000 Unterstützern gegeben. Allerdings: Ein offizieller Nachweis dafür liegt nicht vor. Im Parlament liegt nur eine Petition mit gezählten 589 Unterschriften auf.

Ihm selber wäre es jedenfalls "lieb und wert", käme die Möglichkeit für verpflichtende Volksabstimmungen schon früher, meinte Strache weiter. Denn er selbst würde gerne über "ORF-Zwangsgebühren" oder das Handelsabkommen Ceta abstimmen lassen, aber: "Das ist der Wunsch, nicht die Realität."

>>> Wie man ein Volksbegehren von der Couch aus unterzeichnet

Die freiheitliche Position verteidigte der Bundesparteiobmann einmal mehr: Es gebe eine aufrechte Regelung zu Raucherbereichen, deren Abschaffung SPÖ und ÖVP trotz "massiver Proteste" der Bevölkerung und von Gastronomen, die zigtausende Euro in Abtrennungen investiert hätten, per Mai 2018 beschlossen hätten. Dass dies nun nicht komme, schaffe Klarheit, so Strache. Zudem werde der Jugendschutz verbessert. Das Volksbegehren nehme man trotzdem sehr ernst, es werde entsprechend den geltenden gesetzlichen Regelungen behandelt werden.

Strache und danach auch Kanzleramtsminister Gernot Blümel (ÖVP) bestätigten, dass es einen akkordierten Initiativantrag für das Kappen des Rauchverbots geben werde. Auch auf mehrere Nachfragen verwies Blümel lediglich auf das Regierungsprogramm.

Kickl entschuldigt sich für technische Probleme

Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) entschduldigte sich unterdessen nach dem Ministerrat bei allen Unterstützern der aktuellen Volksbegehren, die von den technischen Problemen bei Erfassung ihrer Unterstützungserklärungen betroffen waren. "Meine Verantwortung liegt jetzt schlicht und ergreifend darin, mich auf Fehlersuche zu begeben", sagte er im Pressefoyer. "Es ist unangenehm, wenn man sich demokratiepolitisch einbringen will, und dann geht das nicht", so der Minister: "Mir ist es sehr wichtig, dass es einen reibungslosen und sicheren Ablauf selbstverständlich auch bei Volksbegehren gibt."

Er erinnerte allerdings daran, dass die betreffenden EDV-Prozesse aufgesetzt worden seien, als er noch nicht Innenminister war.

Auf einen Blick: In Österreich ist seit 2009 ein "grundsätzliches" Rauchverbot in Lokalen in Kraft. Nach einer Übergangsfrist für Umbauarbeiten und einer Neuregelung dürfen seit Juni 2010 Gastronomen den Tabakkonsum nur mehr dann erlauben, wenn sie über abgetrennte Raucherzimmer verfügen oder die gesamte Verabreichungsfläche nicht größer als 50 Quadratmeter ist. Durch den Lungenkrebs-bedingten Tod des Journalisten und Rauchers Kurt Kuch wurde die Debatte über das Rauchverbot Anfang 2015 neu entfacht. Wenige Monate später einigte sich die SPÖ-ÖVP-Regierung auf ein komplettes Rauchverbot in der Gastronomie ab Mai 2018. Türkis-Blau kippte dieses Vorhaben - und löste damit Proteste sowie das "Don't Smoke"-Volksbegehren aus.

Volksbegehren in Österreich

Das erfolgreichste Volksbegehren der Zweiten Republik war jenes gegen den Bau des Wiener Konferenzzentrums im Jahr 1982. Dieses von der ÖVP initiierte Begehr wurde von 1.361.562 Österreichern oder 25,74 Prozent der Stimmberechtigten unterstützt. Das Konferenzzentrum wurde trotzdem gebaut.

Derzeit sind drei Volksbegehren im Rennen: Jenes gegen die Aufhebung des beschlossenen Rauchverbots in der Gastronomie, das Frauenvolksbegehren und das Volksbegehren „Asyl europagerecht umsetzen“.

Ab 100.000 Unterschriften müssen Volksbegehren im Nationalrat behandelt werden.

(APA/Red.)

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