e-Medikation: Hauptverband und Ärztekammer einigen sich auf Vertrag

Zentrum fuer kardiovaskulaere Telemedizin der Charite in Berlin Foto vom 24 05 2017 Das Zentrum f
Zentrum fuer kardiovaskulaere Telemedizin der Charite in Berlin Foto vom 24 05 2017 Das Zentrum f(c) imago/epd (Juergen Blume)
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Ärzte bekommen Wartungskosten und Investitionen ersetzt, mit den Apothekern wird noch verhandelt.

Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger und die Ärztekammer haben einen Vertrag zur Einführung der e-Medikation unterzeichnet. Damit werden den Ärzten ihre Investition und die laufenden Wartungskosten ersetzt. Auch die geplanten elektronischen Verordnung und Zuweisungen werden damit geregelt. Mit der Apothekerkammer wird ein entsprechender Vertrag noch verhandelt.

Bei der Präsentation zeigten sich alle Beteiligten am Dienstag hochzufrieden. Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) und Hauptverbands-Chef Alexander Biach sprachen unisono von einem "Meilenstein" in der Gesundheitspolitik. Auch Ärztekammer-Vizepräsident Johannes Steinhart strich den "konstruktiven Duktus" hervor und freute sich, dass es gemeinsam gelungen sei, dieses Projekt zu realisieren.

e-Medikation gegen Doppelverordnungen

Bei der e-Medikation handelt es sich um eine Funktion der elektronischen Gesundheitsakte Elga, mit der für jeden Patienten die von den Vertragsärzten verordneten und von den Apotheken abgegebenen Medikamente ein Jahr lang gespeichert werden. Das gilt auch für rezeptfreie Arzneien, die wechselwirkungsrelevant sind. Die Teilnahme ist freiwillig, eine Abmeldung ist jederzeit möglich. Damit sollen Doppelverordnungen und Wechselwirkungen vermieden und damit die Patientensicherheit erhöht werden.

Nach einem Probebetrieb im steirischen Deutschlandsberg läuft die e-Medikation bereits seit Jahresbeginn in Vorarlberg. Wie der stellvertretende Hauptverbands-Generaldirektor Volker Schörghofer erläuterte, arbeiten derzeit bereits 307 Vertragsärzte sowie 37 Apotheken damit. Im Mai soll die Steiermark dazu kommen, und in den nächsten eineinhalb Jahren soll das System in ganz Österreich ausgerollt werden. Den Abschluss bildet Wien im September 2019.

Die öffentliche Hand stellt dafür zehn Millionen Euro zur Verfügung. Alle Ärzte, die mit dem System arbeiten, auch die Wahlärzte, bekommen ebenso wie die Apotheker als Investitionsabgeltung 1.314 Euro. Dazu gibt es für die Vertragsärzte 20 Euro pro Monat zur Abgeltung der Wartungskosten. Voraussetzung dafür ist eine integrierte Software.

Weitere Rahmenbedingungen werden erarbeitet

Geregelt wird in dem Gesamtvertrag auch das elektronische Kommunikationsservice eKOS. Damit sollen im Laufe des Jahres 2018 die e-Zuweisung, e-Überweisung und e-Verordnung eingeführt werden. Bis Ende des Jahres sollen diese Anwendungen, die ein Ende der Zettelwirtschaft bringen, flächendeckend von allen Vertragsärzten verwendet werden. Sie bekommen dafür 2,1 Millionen Euro Anschubfinanzierung - 350 Euro pro Vertragsarzt und vier Euro Wartungspauschale pro Monat. In einem ersten Schritt werden Leistungen wie Computertomographie (CT), Magnetresonanztomographie (MRT), nuklearmedizinische und humangenetische Untersuchungen, klinisch-psychologische Diagnostik und Knochendichtemessungen elektronisch abgewickelt.

Bis Mitte 2018 sollen Rahmenbedingungen für weitere e-Services erarbeitet werden. Dabei gehe es insbesondere um das e-Rezept, den e-Transportschein, den e-Impfpass und den e-Mutter-Kind-Pass, die in den nächsten drei bis fünf Jahren umgesetzt werden sollen. Steinhart schränkte allerdings ein, dass es bis zum e-Befund noch "ein längerer Weg" sein könnte, weil die Daten für den Arzt nicht in verschiedenen pdf-Dateien sondern komprimiert zur Verfügung gestellte werden sollten. Hartinger-Klein teilte die Bedenken Steinharts und kündigte eine Evaluierung an.

Biach sprach in diesem Zusammenhang von einem "Schritt ins Digitalisierungszeitalter" und dem Beginn von "klugen" Elga-Anwendungen. Die e-Card werde weiterentwickelt zum "Schweizer-Messer der Gesundheitspolitik". Bei der e-Medikation strich er vor allem die Behandlungssicherheit durch die Vermeidung von Wechselwirkungen heraus. Durch den Wegfall von Doppelverordnungen könnten auch 7,4 Millionen Euro eingespart werden, die für neue Leistungen verwendet werden könnten. Beim Vertrag mit der Apothekerkammer sei man "auf einem guten Weg", sagte der Hauptverbands-Chef. Für das Apothekerkammer-Präsidiumsmitglied Gerhard Kolbinger macht die e-Medikation "durchaus Sinn". Er hofft auf eine gute Informationskampagne.

(APA)

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