Verfassungsgericht: SPÖ und Neos nominieren eigene Kandidaten

Der Verfassungsgerichtshof.
Der Verfassungsgerichtshof.(c) APA/GEORG HOCHMUTH (GEORG HOCHMUTH)
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Die beiden Parteien sind mit den FPÖ-Kandidaten unzufrieden. Die SPÖ wird die Rechtsanwältin Prunbauer-Glaser nominieren, die Neos OGH-Richter Musger.

SPÖ und Neos sind mit den beiden kolportierten FPÖ-Kandidaten für die Nachbesetzung zweier Richterposten im Verfassungsgerichtshof (VfGH) unzufrieden. Am Donnerstag werden sie daher im Nationalrat zwei Alternativvorschläge einbringen. Die SPÖ wird die Rechtsanwältin und ÖRAK-Vizepräsidentin Marcella Prunbauer-Glaser nominieren, die Neos OGH-Richter Gottfried Musger.

SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder und Neos-Vizeklubchef Nikolaus Scherak gaben die - angesichts ihrer Oppositionsrolle wohl aussichtslosen - Nominierungen am Mittwoch am Rande des Nationalrats gemeinsam bekannt. Beide hätten im Hearing überzeugt, und der Vorschlag wäre auch für die ÖVP wählbar, sagte Schieder.

Einmal mehr übten die beiden Kritik an den erwarteten Kandidaten auf FPÖ-Tickets, dem Anwalt Michael Rami und dem Linzer Universitätsprofessor Andreas Hauer. Letzter ist wegen despektierlicher Äußerungen über den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und sein Naheverhältnis zu schlagenden Burschenschaften in die Kritik geraten.

(APA/Red.)

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