Die Ausschaltung des Nationalrats jährt sich zum 85. Mal. Als Reaktion auf die damaligen Ereignisse wurde die Geschäftsordnung des Nationalrats geändert. Aber ist die Demokratie nun für Notfälle geschützt? Was gilt, wenn es ernst wird?
Wien. Drei Nationalratspräsidenten, die wegen Streitigkeiten am 4. März 1933 zurücktraten. Dazu ein Kanzler, dem das zur Entfaltung seiner Diktatur gelegen kam und ein Bundespräsident, der nicht einschritt. Und schon war sie weg, die Demokratie. Aus den Ereignissen von damals hat man gelernt. Doch wie würde so ein Szenario heute verlaufen? Ist die Demokratie ausreichend geschützt? Eine Prüfung anhand theoretischer Szenarien:
1 Das Parlament rettet sich in einer Krise selbst.
Eines der Hauptprobleme 1933 war, dass die Geschäftsordnung nichts für den Fall vorsah, dass alle drei Parlamentspräsidenten zurücktreten. Schon zu Beginn der Zweiten Republik, im Jahr 1948, habe man daher die Geschäftsordnung geändert, sagt Werner Zögernitz, Präsident des Instituts für Parlamentarismus und Demokratiefragen.