Bei den brisanten Ermittlungen gegen Topbeamte des Verfassungsschutzes führte eindeutig die Korruptionsstaatsanwaltschaft das Kommando. Sie ließ jede Menge – auch private – Unterlagen von Beamten sicherstellen.
Hat eine schwer bewaffnete Polizeieinheit das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) gestürmt, um verschiedenste Daten – inklusive langjährige Dokumentationen in Sachen Extremismus – in ihre Obhut zu bringen? Wenn dieser Eindruck aufgrund bestimmter Medienberichte entstanden sein sollte, dann stimmt er so nicht. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte das Zepter fest in der Hand. Vor der viel zitierten Hausdurchsuchung im BVT „befahl“ die zuständige Oberstaatsanwältin ihren eigenen Leuten und auch den zur Sicherung des Einsatzes eingeteilten – keineswegs martialisch ausgestatteten – Polizisten die Beschlagnahme „sämtlicher“ den Fall betreffender Daten.
Grundlage für die Ende Februar im BVT und in Wohnungen von BVT-Beamten durchgeführten Durchsuchungen sind – wie berichtet – zwei Vorwürfe: Zum einen sollen einige der sieben Beschuldigten (für sie gilt die Unschuldsvermutung) drei nordkoreanische Pässe (keine namentlich ausgestellten, sondern Rohlinge) an Südkorea weitergegeben haben. Zum anderen sollen es bestimmte Beamte des BVT unterlassen haben, Daten zu löschen. Unter anderem (nicht nur!) gekaperte Kanzleidaten des Wiener Anwalts Gabriel Lansky, die im Rahmen der Aufarbeitung der Causa „Alijew“ (Lansky war Opfervertreter) ihren Weg zum BVT fanden. Was die Lansky-Daten betrifft, läuft das Ermittlungsverfahren auch gegen BVT-Chef Peter Gridling.
Grund für die nun hohe Intensität der Ermittlungen sind die Aussagen von, laut WKStA, „mehreren Zeugen“ – und nicht etwa einzig und allein eine seit Monaten kursierende (auch der „Presse“ vorliegende) anonyme Anzeige (hinter der Anzeige könnte ein Ex-BVT-Mann stehen). Wie sehr die Korruptionsstaatsanwaltschaft mit ihrer Hausdurchsuchung „in die Vollen“ greifen wollte, liest man in der entsprechenden – übrigens richterlich genehmigten – Anordnung: Demnach sollten in den Räumlichkeiten des BVT folgende Gegenstände konfisziert werden: „Sämtliche Unterlagen, Daten und elektronische Daten jeglicher Art mit Informationen hinsichtlich der angeführten Sachverhalte (gemeint sind die oben erwähnten Anschuldigungen, Anm.), einschließlich jeglicher diesbezüglicher Kommunikation via E-Mail, SMS oder sonstiger Dienste zwischen den Beschuldigten, Mag. X (alle Namen sind der Redaktion bekannt, Anm.) und X sowie X (insbesondere Aktenvermerke, persönliche Notizen, Kalenderaufzeichnungen, E-Mails und sonstige Korrespondenzen) (. . .) und sämtliche zur Speicherung derartiger Beweismittel verwendete Datenträger (auch wenn sie privat verwendet werden), insbesondere Hard- und Software elektronischer Datenverarbeitungsanlagen und sonstige Speichermedien wie etwa Mobilgeräte, Mobiltelefone, Tablets, PCs, Workstations, Laptops, Server, Storage-Systeme, Festplatten, USB-Sticks, Speicherkarten, Sicherungsbänder, Drucker mit Speichermedien und andere elektronische Vorrichtungen und Geräte (. . .).“
19,1 Gigabyte beschlagnahmt
Kurzum: So ziemlich alles, was irgendwie mit Elektronik zu tun hat, sollte von den Beamten beschlagnahmt werden. Letztlich seien es Daten mit einem Volumen von 19,1 Gigabyte geworden, wie der Generalsekretär des Justizministeriums Christian Pilnacek erklärt hat. Laut einem Protokoll, das das sichergestellte Material auflistet, wurden aber auch Informationen mitgenommen, die nicht – wie in der Sicherstellungsanordnung verlangt – fallbezogen sind. Eine Position der abtransportierten Gegenstände trägt laut „Profil“ den Vermerk „Fall K. – Beweismittel“. Dabei geht es um eine verdächtige Frau, die der Neonazi-Szene zugerechnet wird. Dass Extremismus-Dateien in großem Stil bewusst abtransportiert wurden, trifft aber offenbar nicht zu. Dies sagt auch Pilnacek.
Entscheidend ist auch, dass bei der Beschlagnahme die den Fall führende Oberstaatsanwältin dabei war. Ebenso IT-Experten der Korruptionsstaatsanwaltschaft. Die zugezogenen Polizisten haben jedenfalls keine Daten an sich genommen, wird im Justizressort versichert. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft selbst sagt zu der ganzen Angelegenheit gar nichts mehr.
Die Auswertung des Materials dürfte Monate dauern. Ob die Weitergabe von Passrohlingen an die Südkoreaner tatsächlich einen Amtsmissbrauch darstellt, ist mehr als fraglich. Es sei Usus, dass Nachrichtendienste einander helfen, sagt etwa Anwalt Johannes Neumayer zur „Presse“. Er vertritt einen der beschuldigten Beamten. Etwas anderes wäre es, wenn einige der Beamten im Rahmen von Dienstreisen nach Südkorea Geschenke angenommen hätten – oder wenn der eine oder andere, wie dies anonym behauptet wird, sich eine solche Reise quasi als Urlaubsreise von Südkorea hätte bezahlen lassen. Dass es Reisen in das Olympia-Land gegeben habe, wird laut WKStA „von mehreren Zeugen“ bestätigt.
"Vorläufiger Höhepunkt der Vertrauenskrise"
Indessen meldete sich auch Gert-René Polli, einst selbst oberster Verfassungsschützer, in der „ZiB 24“ zu Wort. Er warnte davor, dass Österreichs Verfassungsschutz aufgrund der Affäre international ins Abseits gerät: „Womit wir es hier zu tun haben, ist der vorläufige Höhepunkt einer Vertrauenskrise der Zusammenarbeit europäischer Nachrichtendienste.“
Und: „Es ist ja kein Wunder, warum die österreichischen Dienstchefs anlässlich einer hochrangigen Versammlung fast aller europäischen Dienstchefs bei der Sicherheitskonferenz letztes Monat in München nicht eingeladen waren.“
("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.03.20187)