Bestellung der Generalsekretäre in den Ministerien rechtmäßig?

APA/Bundesheer/Pusch
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Verfassungsjurist Heinz Mayer zweifelt die Rechtmäßigkeit der Bestellungen der Generalsekretäre an: Diese erfolgten ohne Ausschreibung.

Die mächtigen Generalsekretäre der Ministerien haben in den letzten Tagen Schlagzeilen gemacht: Peter Goldgruber im Innenministerium und Christian Pilnacek im Justizministerium mit der BVT-Affäre, Wolfgang Baumann im Verteidigungsministerium mit dem Wunsch, in allen Kasernen in die Fotogalerie aufgenommen zu werden.

Die Bestellung der Generalsekretäre war von Anfang an umstritten. Diese Ämter wurden nämlich nicht ausgeschrieben und allen Sektionen mit Weisungsrecht übergeordnet. Die Generalsekretäre sind Vertrauensleute der jeweiligen Minister und sollen sicherstellen, dass politische Vorhaben von der Beamtenschaft auch umgesetzt werden. Der Verfassungsrechtler Heinz Mayer zweifelt die Bestellung ohne Ausschreibung an. "Das Ausschreibungsgesetz ist anzuwenden." Wenn dieses eine Ausschreibung für diese Positionen vorsehe, können gegenteilige Gesetzeserläuterungen nichts daran ändern, sagte Mayer im "Ö1"-Mittagsjournal.

Launsky-Tieffenthal: "Nicht zwingend ableitbar"

Regierungssprecher Peter Launsky-Tieffenthal sagte gegenüber "Ö1", dass die Verpflichtung zur Ausschreibung hier nicht zwingend ableitbar sei und die Generalsekretäre derzeit mit ihrer Funktion "betraut" seien. Für Betrauungen seien keine Ausschreibung vorgesehen. Zudem sei geplant, in der nächsten Novellierung des Dienstrechts die Position der Generalsekretäre rechtlich klarzustellen.

(APA)

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