Prozess gegen Haider-Erbinnen: Beugestrafe für Birnbacher

KAeRNTEN: ZIVILPROZESS GEGEN HAIDER-ERBINNEN
KAeRNTEN: ZIVILPROZESS GEGEN HAIDER-ERBINNENAPA/GERT EGGENBERGER
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Steuerberater Birnbacher verweigerte im Zeugenstand die Aussage. Die Haider-Erbinnen hatten ihn von seiner Verschwiegenheitspflicht nicht entbunden.

Im Zivilprozess des Landes Kärnten gegen die Erbinnen des ehemaligen Kärntner Landeshauptmannes Jörg Haider am Landesgericht Klagenfurt hat am Donnerstag der Villacher Steuerberater Dietrich Birnbacher die Beantwortung aller Fragen von Richterin Sabine Grün verweigert. Er berief sich auf die Verschwiegenheitspflicht als Wirtschaftstreuhänder. Die Richterin verhängte eine Beugestrafe.

Die Erbinnen hatten Birnbacher nicht von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, der Vertreter des Landes hatte sie erteilt. Bei einem gemeinsamen Zweck, wie er hier vorliege, reiche die Entbindung durch eine Partei, erklärte Grün. Denn es gebe kein generelles Aussageverweigerungsrecht, sagte sie und fragte Birnbacher nach dessen Leistung im Zusammenhang mit dem Anteilsverkauf der Hypo-Bank Alpe Adria an die Bayrische Landesbank. Birnbacher berief sich neuerlich auf sein Aussageverweigerungsrecht. Diese Frage betreffe keineswegs seine Tätigkeit als Wirtschaftstreuhänder, meinte die Richterin und fragte weiter, ob seine Aussagen im Strafverfahren, in dem er in dieser Causa bereits rechtskräftig verurteilt worden war, richtig gewesen seien.

Gegen solche Fragen sprachen sich sowohl ein Anwalt Birnbachers als auch die Vertreter der Haider-Erbinnen aus. Das Entschlagungsrecht dürfe nicht auf Umwegen zunichtegemacht werden, sagten sie. Birnbacher wolle nicht aussagen, und das müsse man respektieren, sagte Rechtsanwalt Dieter Böhmdorfer. Die Richterin war jedoch anderer Meinung. Die Weigerung sei nicht rechtmäßig, erklärte sie und verhängte die Beugestrafe.

Land Kärnten fordert Geld von Haider-Erbinnen

Das Land fordert von der Witwe Claudia Haider sowie von den Töchtern Cornelia Mathis-Haider und Ulrike Haider-Quercia die Zahlung von 600.000 Euro aus dem überhöhten Honorar Birnbachers im Zusammenhang mit dem Hypo-Verkauf im Jahr 2007. Die Kärntner Landesholding hatte damals sechs Millionen Euro an den Steuerberater gezahlt, das Strafgericht hatte für die vorgelegte Leistung eine Zahlung von 300.000 Euro als angemessen erachtet. Dazu teilte die Richterin auch mit, dass die Staatsanwaltschaft Klagenfurt im Zusammenhang mit diesem Honorar gegen Birnbacher sowie dessen Kinder wegen Übertragung von Liegenschaften und Gesellschaftsanteilen wegen betrügerischer Krida ermittle.

Böhmdorfer warf der klagenden Partei "grob sittenwidriges Verhalten" vor. Denn die Kärntner Beteiligungsverwaltung als klagende Partei habe ein Pfandrecht in Höhe von drei Millionen Euro auf einer Liegenschaft des ehemaligen Landesrats Josef Martinz (ÖVP). Es resultiert aus dem im Strafurteil anerkannten, bereits rechtskräftigen Privatanspruchs des Landes. Böhmdorfer sagte, dieses Grundstück liege am Ossiacher See und sei 4,7 Mio. Euro wert. Es wäre somit einfacher und im Sinne der klagenden Partei, diese Forderung durch eine einfache Exekution geltend zu machen, anstatt gegen die Erbinnen ein riskantes Verfahren zu führen.

Böhmdorfer vermutet, dass das Verhalten der klagenden Partei damit zusammenhänge, dass ein Vorstand der Beteiligungsverwaltung auf der Nationalratswahl-Liste der Liste Kurz stehe und Martinz derselben Partei angehöre und daher geschont werde.

Wann die Verhandlung fortgesetzt wird, war vorerst nicht klar. Bis dahin muss aber die obere Instanz über das Aussageverweigerungsrecht entscheiden.

(APA)

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